Seit langem berichten wir über das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Datenschutz. Nach einer insgesamt dreijährigen Hängepartie kommt nun zwar die Stiftung, die schwarz-gelbe Bundesregierung fährt das von ihr stets als Leuchtturmprojekt gepriesene Projekt jedoch sehenden Auges an die Wand. Wir haben in zahlreichen Artikeln darüber berichtet. Die beiden letzten drehen sich um eine Frage bezüglich des weiteren Vorgehens in Sachen Stiftung, die ich an die Bundesregierung gestellt habe und einen Antrag „Unabhängigkeit der Stiftung Datenschutz sicherstellen“ (pdf) zur Stiftung, den wir zusammen mit der SPD gestellt haben. Auch über den Antrag hatten wir ausführlich berichtet. Am gestrigen Donnerstag debattierte der Bundestag in erster Lesung über unseren Antrag (Tagesornung). An dieser Stelle dokumentieren wir meine Rede zur Stiftung. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Anregungen freue ich mich.

Rede zu Protokoll TOP 25 Stiftung Datenschutz

Dr. Konstantin v. Notz (Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Um es gleich am Anfang festzuhalten: Diese Regierung war und ist eine Regierung des Nichtstuns im Bereich der Bürgerrechte und des Verbraucherschutzes. Ja, sie ist sogar eine des Abbaus des Schutzniveaus in diesen Politikfeldern! Zum sich erfreulicherweise abzeichnenden Ende ihrer unglücklichen Koalition muss das mal protokollfest ausgesprochen werden.

Der Reformbedarf ist durch ständige Fortentwicklungen nicht nur der Technik, sondern auch laufend veränderte Praktiken, etwa in Form von neuen Geschäftsmodellen und Angeboten im Web, unverändert hoch. Wer in diesen Feldern wenig oder gar nichts tut, erfüllt einen Unterlassungstatbestand und handelt schlicht fahrlässig.

Nehmen Sie etwa nur das Beispiel der Videoüberwachung. Wenn heute Kameras intelligent werden und Bewegungsmuster als auch Gesichter automatisiert erkennen, dann ist das unmittelbar datenschutzrelevant. Die bestehenden Normen haben die damit verbundenen Probleme nicht im Blick und müssen insoweit dringend nachgebessert werden. Nur durch proaktive gesetzgeberische Tätigkeiten kann ein einigermaßen adäquates Schutzniveau erhalten werden. Es handelt sich deshalb um ein verbreitetes Missverständnis, das bedauerlicherweise auch in Bürgerrechtskreisen zum Teil noch anzutreffen ist: nämlich dass es beim Datenschutz mit einer reinen Abwehrhaltung getan wäre. Das Gegenteil ist der Fall.

Und ich wiederhole zur Stiftung, was ich hier im Plenum bereits im Juni feststellen musste: Niemand will das von Ihnen vorgestellte Konzept, sie sind ganz allein zu Hause! Fast alle haben sich dagegen gewandt, jüngst sogar der TÜV. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sehen nicht nur keinen Mehrwert für den Datenschutz, sondern verzichten gleich auch noch auf die ihnen angebotenen Beiratssitze. Ähnlich eindeutig ist übrigens die Absage des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Als Opposition haben wir die Stiftung Datenschutz stets konstruktiv begleitet. Vor den jetzigen Entwicklungen haben wir Sie seit Monaten gewarnt. Sie haben sämtliche Warnungen stets in den Wind geschossen und die Stiftung sehenden Auges an die Wand gefahren. Nun stehen sie vor einem einzigen Scherbenhaufen. Nicht nur haben sie die Stiftung, trotz gutwilliger Unterstützung von allen Seiten, nicht auf die politische Bahn bekommen. Durch das jetzige Konstrukt nehmen sie sogar in Kauf, dass das bestehende, bewährte Datenschutzsystem umgangen, ja hintertrieben wird. Wer so agiert wie Sie, meine Damen und Herren von CDU/CSU, aber ganz besonders auch von der FDP, darf sich wirklich nicht wundern, dass ihn in diesem für unsere Bürgerrechte so wichtigen Bereich wirklich niemand mehr ernst nimmt.

Und ich frage Sie angesichts dieses desaströsen Ergebnisses, wie eine solche Institution, neben allen anderen hier bereits ausführlich besprochenen Konstruktionsmängeln, auch nur ansatzweise in der Lage sein soll, die ihr zugewiesenen Aufgaben tatsächlich wahrzunehmen? In Opposition zu allen anderen anerkannten Akteuren in diesem Feld?

Die Wahrheit lautet ganz schlicht und einfach: Sie wissen es nicht, und Sie wollen es auch nicht mehr wissen. Mit der Stiftung gehen Sie jetzt „mit dem Kopf durch die Wand“, weil es das Einzige ist, was Ihnen übrig bleibt, meine Damen und Herren von der Koalition. Ihre Bilanz im Bereich des Datenschutzes weist nämlich ansonsten nicht ein einziges fertiggestelltes Projekt auf und diese armselige Bilanz versuchen Sie mit der Stiftung jetzt zu kaschieren.

Anstatt endlich alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen und auf ihre Wünsche und Ängste einzugehen, anstatt endlich die Finanzierung der Stiftung und ihre Unabhängigkeit sicherzustellen, anstatt endlich die zahlreichen Absagen ernst zu nehmen und die massiven Fehler, die sie in Sachen Stiftung gemacht haben, einzugestehen, anstatt, dass Sie endlich das Ziel verfolgen, einen tatsächlichen Neustart in Sachen Stiftung zu initiieren, machen sie nun das genaue Gegenteil:

Sie sind offenbar tatsächlich entschlossen, so war es zumindest den Medien dieser Tage zu entnehmen, die Stiftung in dieser Form ihre Arbeit aufnehmen zu lassen. Dem Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger erweisen Sie mit diesem Vorgehen nicht nur einen Bärendienst, sie stellen sich darüber hinaus selbst ein Zeugnis darüber aus, wie wichtig ihnen als Koalition der verfassungsrechtlich garantierte Schutz der Bürgerrechte tatsächlich ist. An der derzeitigen Zusammensetzung des Beirats kann man eindrücklich erkennen, wer sich durchsetzt, wenn es bei Ihnen darum geht, wem welcher Stellenwert zugesprochen wird. Einmal mehr musste der Verbraucher- und Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger hinter vermeintlichen Wirtschaftsinteressen hinten anstehen. Ich spreche an dieser Stelle explizit von „vermeintlichen“ Wirtschaftsinteressen, weil ich der festen Überzeugung bin, dass sie mit ihrem Vorgehen auch der Wirtschaft keineswegs helfen. Sie haben immer noch nicht verstanden, dass hohe Datenschutzstandards heute die Grundvoraussetzung für die Akzeptanz der Nutzerinnen und Nutzer sind und die Implementierung hoher Standards tatsächlich eine riesige Chance für die deutsche Wirtschaft darstellt.

Unser gemeinsam mit der SPD heute vorgelegter Antrag zur Stiftung Datenschutz erläutert Ihnen noch einmal die entscheidenden Zutaten für eine richtig verstandene Stiftung Datenschutz, die in der Lage ist, ihrem Namen auch tatsächlich gerecht zu werden. Das alles ist zwar nicht neu, wir hatten es in zahlreichen Debatten bereits dargelegt. Doch es erscheint sinnvoll, jetzt, rechtzeitig vor Aufnahme der Arbeit der von der Koalition gebastelten Stiftung, sie noch einmal mit Nachdruck daran zu erinnern, was die Stiftung eigentlich mal leisten sollte, was sie tatsächlich leisten könnte.

Im Kern ging und geht es um die Etablierung eines Gütesiegel- und Auditierungsmarktes für datenschutzrechtlich einwandfreie Produkte und Verfahren auch auf Bundesebene. Der Mehrwert für Unternehmen als auch Verbraucher ist bekannt und unstreitig. Einzelne Bundesländer wie Schleswig-Holstein gehen ja bereits mit gutem Beispiel voran. Der Gesetzgeber selbst verweist in § 9a Bundesdatenschutzgesetz ausdrücklich auf die Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen. Sie sind die notwendige Voraussetzung dafür, dass das Verhältnis entsprechender Angebote zum ordnungsrechtlichen Rahmen rechtssicher abgegrenzt werden kann. Es ist insofern überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb die Bundesregierung hierzu nichts vorlegen will.

Damit ein solches freiwilliges Angebot für die Unternehmen als auch Verbraucher gleichermaßen wirken kann, braucht es Vertrauen. Sonst wird es es keine Nachfrage geben. Die beste Art dieses Vertrauen zu bekommen liegt in der unabhängigen Ausgestaltung der Vergabestelle selbst. Auch soweit man dabei nicht mit dem bestehenden unabhängigen Aufsichtssystem ins Gehege kommen oder gar dahinter zurückfallen möchte, gibt es keine überzeugende Alternative zur Unabhängigkeit. Dies gilt sowohl gegenüber Exekutive als auch gegenüber der Privatwirtschaft selbst.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder verfügen bereits über umfängliche Erfahrungen im Bereich von Siegeln und Auditierungen. Es macht schlicht keinen Sinn, nun an diesen vorbei, Standards etablieren zu wollen, die dann womöglich in einem aufsichtsbehördlichen Verfahren keinen Bestand hätten. Damit würde man auch den Unternehmen Steine statt Brot geben. Man kommt also gar nicht drum herum, den bestehenden Datenschutzbehörden einen ganz maßgeblichen Einfluss bei der Ausgestaltung einer entsprechenden Institution einzuräumen.

Neben dieser zentralen Aufgabe einer Stiftung Datenschutz lassen sich weitere Aufgaben denken, wenn diese einen echten Mehrwert mit Blick auf die laufende Modernisierung des Datenschutzes bieten und nicht im bestehenden Aufsichtssystem erfüllt werden können. Hinsichtlich eines möglichen Bildungsauftrages ist dies angesichts der parallelen Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden, aber auch angesichts anderweitiger bestehender Strukturen wie z.B. der Bundeszentrale für politische Bildung nur sehr begrenzt sinnvoll.

Bedeutsam hingegen könnte eine unterstützende Funktion im Bereich der Forschung sein. Datenschutz durch Technik ist und bleibt ein wichtiges Modernisierungsziel. Hier fehlt es an einer die Projektlandschaft (Fraunhofer etc.) überblickenden und unabhängigen Stelle, die auch gezielt selbst als Drittmittelgeber auftreten und selbst Impulse geben könnte.

Meine Damen und Herren, der Unterschied unseres Konzepts zu dem in Kürze startenden Regierungskonzept dürfte summa summarum recht einfach erklärbar sein: Uns geht es um den Erhalt und die Effektivierung des durch unsere Grundrechtsordnung fest in unserer Gesellschaft verankerten Datenschutzes. Der schwarz-gelben Bundesregierung aber geht es allein um eine Alibi- und Feigenblattveranstaltung, weil sie zwar politisch den Handlungsdruck im Feld des Datenschutzes wohl langsam erfasst, leider aber durch ideologische Scheuklappen beschränkt, den Datenschutz immer noch und allein in den Kategorien von Wirtschaftshemmnis und Bürokratiekosten zu denken imstande ist. Diese Politik belastet nicht nur die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, sondern mittlerweile auch unseren auf Rechtssicherheit und zeitgemäße rechtliche Rahmen angewiesenen Wirtschaftsstandort. Das ist mehr als bedauerlich.

Vielen Dank!

Auf meine Rede zur Stiftung werde ich hier morgen früh hinweisen. Hier findet Ihr eine Übersicht unserer Aktivitäten zur Stiftung Datenschutz.

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