Das Debattenportal “Diskurs@Deutschlandfunk”, die “Digitale Gesellschaft e.V.” und “eco – dem Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.” haben gemeinsam einen netzpolitischen Fragebogen an alle im Bundestag vertretene Parteien verschickt. Ich bin der Bitte um kurze Beantwortung gerne gefolgt. Meine Antworten zu den zahlreichen Fragen zum Urheberrecht, über Datenschutz, bis hin zur Medienkompetenz wurden nun veröffentlicht. Die Antworten findet ihr bei “Diskurs@Deutschlandfunk” und wir dokumentieren sie nun unten stehend.

1. Netzneutralität

Wie definieren Sie Netzneutralität? Welche Bedeutung messen Sie der Netzneutralität bei? Wie werden Sie sicherstellen, dass die Netzneutralität gewahrt wird? Und welche konkreten Initiativen dürfen wir von Ihrer Partei in den nächsten Monaten erwarten?

Das Prinzip der Netzneutralität war Garant der bisherigen, demokratischen Entwicklung des Internets und ist elementar für dessen Zukunft. Die Netzneutralität muss zwingend – auch gesetzlich – gesichert werden. Wir wollen kein „Zwei-Klassen-Internet“. Unter Netzneutralität verstehen wir, dass Daten im Internet gleichberechtigt übertragen werden – ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Zieles, ihres Inhalts, verwendeter Anwendungen oder eingesetzter Geräte. Verletzt wird sie, wenn Anbieter oder staatliche Stellen Inhalte sperren, filtern oder die Nutzung drosseln, so dass bestimmte Daten bevorzugt werden oder weniger rentable Inhalte schlechter zugänglich sind. Hierdurch werden grundlegende demokratische Prinzipien untergraben, Verbraucherrechte eingeschränkt und freier Wettbewerb und Innovationskraft behindert. Wir wollen echte Netzneutralität – auf deutscher und EU-Ebene. Wir haben die Bundesregierung in Form eines Antrags aufgefordert, sich ebenfalls für die gesetzliche Wahrung der Netzneutralität einzusetzen und uns auf EU-Ebene an Konsultationsprozessen hierzu beteiligt.

2. Datenschutz

Es gibt ungezählte Positionen. Wie verhält sich Ihre Partei auch in Zukunft zu dem Thema? Was halten Sie von Initiativen wie „Privacy by Design“ oder „Privacy by Default“? Wie können Datennutzungen ohne Einwilligung der Betroffenen verhindert werden?

Zu den zentralen Errungenschaften unserer demokratischen Kultur zählt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Datenschutz hat heute Verfassungsrang, muss jedoch aufgrund technischer Veränderungen ständig angepasst werden – auch gesetzlich. Durch Internet und Digitalisierung sind die Herausforderungen an den Datenschutz massiv gestiegen. Wir brauchen eine grundlegende und übergreifende Reform und ein mehrdimensionales Schutzkonzept: Neben das klassische ordnungsrechtliche Konzept muss ein präventiver technischer Datenschutz treten. Hier sind auch die Hersteller gefragt: Sie müssen die Prinzipien der Datensparsamkeit und Entscheidungsoptionen ab Werk einbauen (privacy by design). Drittens müssen wir marktwirtschaftlichen Anreize für die Gewährleistung von Datenschutz schaffen, z.B. durch den Einsatz von Gütesiegeln und Auditierungen unabhängiger Stellen. Während die Bundesregierung die Reformdebatte vollkommen verschläft, haben wir in dieser Legislatur etliche Vorschläge für einen verbesserten Datenschutz in Form verschiedener Anträge vorgelegt

3. Überwachung

Vorratsdatenspeicherung, INDECT oder die Nutzung von PNR-Daten durch Ermittlungsbehörden, aber auch das sogenannte Tracken von Usern im Internet (z.B. die Nachverfolgung und Speicherung digitaler Spuren beim Surfen etc.) – wie kann die totale Überwachung des Einzelnen vor dem Hintergrund dieser technischen Möglichkeiten verhindert werden?

Die weiterhin drohende, flächendeckende Überwachung ganzer Lebensbereiche, für die Projekte wie die Vorratsdatenspeicherung, INDECT oder auch Clean IT nur stellvertretend stehen, wird nur dann aufgehalten werden, wenn eine breite öffentliche Diskussion hierüber ermöglicht wird. Ziel dieser Diskussion muss sein, verbindliche Regelungen zum effektiven Schutz der Privatsphäre zu vereinbaren und diese auch tatsächlich durchzusetzen. Der von der Bundesregierung bisher ausschließlich verfolgte Ansatz von Selbstverpflichtungen im Bereich des Datenschutzes muss als gescheitert angesehen werden. Das muss die Bundesregierung endlich einsehen. Sie muss sich auf europäischer Ebene für eine EU-Datenschutzreform einsetzen, die ihren Namen verdient und ihre eindeutige Ablehnung gegenüber zutiefst bürgerrrechtsfeindlicher Projekte  wie INDECT und Clean IT zum Ausdruck bringen. Einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, die sich im Zuge der stattgefundenen Evaluierung als vollkommen ineffektiv erwiesen hat, muss sie genauso eine klare Absage erteilen wie einer weitreichenden Datenübermittlung im Rahmen von SWIFT, PNR und Co. Hierzu fordern wir die Bundesregierung in verschiedenen Initiativen seit langem auf

4. Urheberrecht

Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht gleicht immer häufiger einem Kulturkampf. Wie sollten konkrete Lösungen aussehen?

Der derzeit allseits zu beobachtende Kampf um die zukünftige Ausgestaltung des Urheberrechts kann nur durch ausgleichende Lösungsansätze befriedet werden. Ziel muss sein, einst im Urheberrecht angelegte, gesellschaftliche Interessenausgleiche wieder herzustellen und sowohl die Verbreitung von Wissen als auch die Vergütung derjenigen, die es bereitstellen, zu verbessern. Als Grüne sind wir diejenigen, die sich hierfür entschlossen einsetzen. Die Bundesregierung hat den sogenannten 3. Korb der dringend benötigten Urheberrechtsreform längt abgeblasen. Wir sind es, die neue Wege suchen, den Kreativen alternative Vergütungsmodelle zu erschließen. Gleichzeitig wollen wir den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken für die nicht-kommerzielle Nutzung erleichtern. Massen-Abmahnungen, die Sperrung von Anschlüssen und weitgehende Bürgerrechtseinschränkungen sind mit uns nicht zu machen. Unser Ansatz lautet „Vergüten statt Verfolgen“, in dessen Rahmen wir derzeit intensiv an der Weiterentwicklung und Konkretisierung der Idee von Pauschalvergütungsmodellen arbeiten. Sie kennen wir aus verschiedenen anderen Bereichen. In Kürze werden wir unsere Vorschläge zur Diskussion stellen

5. Open Access

Wissenschaftliche Forschungen werden an staatlichen Hochschulen und Forschungsinstituten mit Steuergeldern finanziert, aber nur Bruchteile der Ergebnisse sind öffentlich zugänglich. Wie wollen Sie das ggf. ändern? Halten Sie die Entwicklung von Patenten an öffentlichen Hochschulen für akzeptabel?

Als grüne Fraktion haben wir bereits 2011 einen ausführlichen Antrag vorgelegt. Darin fordern wir u.a. den freien Zugang zu wissenschaftlichen Aufsätzen, die aus öffentlicher Förderung entstanden sind, und formulieren konkrete Ansätze für eine umfassende Open-Access-Strategie. Während Länder wie Großbritannien aber auch die Europäische Kommission inzwischen auf das Open-Access-Prinzip setzen, glänzt die Bundesregierung weiter durch Tatenlosigkeit – obwohl sich die Wissenschaftsorganisationen selbst sowie die Enquete-Kommission ,,Internet und digitale Gesellschaft” einhellig für entsprechende Regelungen ausgesprochen haben. Eine Verankerung von Open Access in den Förderbedingungen und die Einführung eines verbindlichen Zweitveröffentlichungsrechts sind überfällig. Genauso wie weitere Reformen im Urheberrecht. Sie brauchen wir, um die enormen Potenziale von Internet und Digitalisierung für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich nutzen zu können. Hier bedarf es fairer, praktikabler und einfach verständlicher Regelungen. Dazu gehört u.a. die endgültige Entfristung der wiederholt befristeten Schrankenregelung im § 52 a UrhG. Die Bundesjustizministerin hat die Flinte längst ins Korn geworfen: Die als „Bildungs- und Wissenschaftskorb“ angekündigte Reform wird nicht mehr kommen. Dass der für Bildung und Forschung essentielle Zugang zu digitalen Werken unter für alle Seiten fairen Bedingungen nicht mehr geregelt wird, ist bezeichnend für die Konzeptlosigkeit der schwarz-gelben Koalition angesichts der Herausforderungen des digitalen Wandels

6. Open Data

In den USA und Großbritannien sind seit Jahren staatliche Plattformen online, auf denen staatliche Daten veröffentlicht werden. Welche Bedeutung messen Sie Open Data bei? Welche Daten sollen geöffnet werden?

Wir streiten wir für eine neue Transparenz- und Dialogkultur, die auf die sich uns durch Internet und Digitalisierung bietenden Möglichkeiten zurückgreift und so im Stande ist, unsere Demokratie zu vitalisieren. Dafür muss das Rechts auf Informationsfreiheit dringend ausgeweitet, vereinheitlicht, modernisiert und in unserem Grundgesetz verankert werden. Hierzu haben wir entsprechende Anträge im Bundestag vorgelegt – nachdem wir unsere Vorschläge im Rahmen eines Online-Konsultationsprozesses und mehrerer Veranstaltungen intensiv haben diskutieren lassen. Unser Ziel ist es, die bestehenden Informationsfreiheitsgesetze um das Open Data-Prinzip zu ergänzen. So wollen wir einer noch immer viel zu häufig anzutreffenden Denke aus Zeiten der preußischen Obrigkeit, mit der heute kein Staat mehr zu machen ist, überwinden. Wir wollen das bisher geltende Prinzip, dass Verwaltungen Gutachten, Erhebungen und andere Dokumente nur auf Nachfrage herausgeben müssen, umkehren zu einem Prinzip der proaktiven Veröffentlichung nach den Open Data- Kriterien. Zukünftig muss gelten, dass die Geheimhaltung, nicht die Veröffentlichung, die begründungsbedürftige Ausnahme ist. Einbegriffen werden sollen daher grundsätzlich alle Daten – von Bürgerhaushalten und Verträgen der öffentlichen Daseinsvorsorge über Statistiken bis zu Verbraucher-, Geo- und Umweltdaten

7. Partizipation

Der Erfolg vieler ePetitionen zeigt, direkte Teilhabe ist gewollt und möglich. Welche Initiativen dürfen wir von Ihrer Partei erwarten, um Bürgerbeteiligung auf allen Ebenen (von der kommunalen Ebene bis zur Bundesebene) substantiell zu ermöglichen?

Basisdemokratie steht in der grünen Geburtsurkunde. Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Anliegen an politischen Prozessen informiert partizipieren zu können. Hierauf muss Politik verstärkt eingehen. Internet und Digitalisierung bieten hierfür die Chance. Als grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns sowohl für mehr proaktive Information über politische Entscheidungen als auch für verbesserte Partizipationsmöglichkeiten ein. Wir haben uns in dieser Legislatur sehr intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und der Bundesregierung zahlreiche Vorschläge unterbreitet, wie Partizipation an politischen Prozessen gestärkt werden kann. Auch die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hat sich sehr intensiv in einer eigenen Projektgruppe mit den Themen Transparenz, Offenheit und Partizipation beschäftigt und zahlreiche Handlungsempfehlungen formuliert. Wir haben uns nicht nur für den Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten des Deutschen Bundestages eingesetzt, sondern haben unsere eigenen Beteiligungsmöglichkeiten massiv ausgebaut und als erste Fraktion im Bundestag tatsächliche Partizipation an unserer parlamentarischen Arbeit ermöglicht. So haben wir eine direkte Mitarbeit an verschiedenen parlamentarischen Initiativen ermöglicht, haben kollaborativ Kleine Anfragen erstellt und ausgewertet und gerade ein eigenes Beteiligungstool zur gemeinsamen Textarbeit auf unserer Seite implementiert

8. Öffentliche Infrastrukturen

Schulen und Forschungsinstitute sind auf Facebook und Co. präsent. Wäre es nicht nötig, eine vergleichbare digitale Infrastruktur in öffentlichen Händen oder z.B. stiftungsbasiert zu ermöglichen bzw. zu fördern? Und sollten Behörden und andere Institutionen der öffentlichen Hand angehalten sein – so weit wie möglich – Open Source Software zu verwenden?

Zum grünen Verständnis sozialer Teilhabe im 21. Jahrhundert gehört auch die digitale Teilhabe. Zunächst ist es elementar, den Breitbandzugang als Teil der Daseinsvorsorge über einen verpflichtenden Universaldienst für alle sicherzustellen. Auch die Netzneutralität muss gewahrt bleiben. Entsprechende Anträge haben wir vorgelegt.  Sicherlich ist es reizvoll darüber nachzudenken, ob und wie es gelingen kann, soziale Netzwerke auch staatlicherseits bereitzustellen. Derzeit halten wir es jedoch für wichtiger, dort, wo verfassungsrechtliche Vorgaben missachtet werden, diese auch durchzusetzen. Hierzu haben wir die Bundesregierung immer wieder aufgefordert und entsprechende Anträge vorgelegt. Wir hoffen, dass sich in absehbarer Zeit Angebote durchsetzen, die auf den Wunsch der Nutzer nach einem effektiven Datenschutz eingehen. Auch deshalb setzen wir uns im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung u.a. für eine Portabilität von Profilen ein. Die Bundesregierung sieht all dem tatenlos zu. Sie hat es nicht einmal geschafft, eine unabhängige Stiftung Datenschutz, die einen wichtigen Baustein für die Auditierung datenschutzfreundlicher Angebote hätte leisten können, tatsächlich umzusetzen.

Der Einsatz von Open Source-Software und freien Formaten bietet zahlreiche Vorteile für Behörden und andere Institutionen – dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, Produkte herstellerunabhängig weiterzuentwickeln und anzupassen. Kommunen und öffentliche Institutionen sollten daher bei der Ausschreibung von Projekten stets das Prinzip von Open Source mitdenken und sich für alternative Software öffnen. Ausschreibungsverfahren wollen wir entsprechend anpassen. Um die oftmals bestehende Rechtsunsicherheit bei der Vergabe von IT-Projekten unter Open Source-Bedingung abzuschwächen, befürworten wir die Erstellung entsprechender Leitfäden zur rechtssicheren Ausschreibung

9. Innovationen und Netzwirtschaft 

Wo sehen Sie Handlungsfelder, damit sich Innovation und Wachstum auf der Grundlage der Internettechnologie weiter entfalten können?

Die weitere Digitalisierung ganzer Lebensbereiche ist Treiber eines tiefgreifenden Veränderungsprozesses der Wirtschaft und stellt eine moderne Wirtschafts- aber auch Gesellschaftspolitik vor enorme Herausforderungen. Als Grüne setzen wir uns für Modelle ein, die sich unserem Ziel einer offenen Wissensgesellschaft verpflichtet fühlen. Open Business-Modelle und sozial-ökologische Geschäftsideen setzen auf den Ansatz des Teilens, der Offenheit und des Miteinanders und tragen so zu einem Wohlstandsgewinn für alle bei. Neue Finanzierungsarten wie Crowdfunding und neue Arbeitsorte wie Coworking-Spaces, in denen Kreativität und Ideen fließen, bereiten das Feld für Innovationen. Wir setzen auf Offenheit statt Patentkriege und unterstützen freie und offene Software (FOSS) als Gegenbewegung zu monopolartigen Anbietern. Wir setzen auf offene Standards und ein Verbot von Softwarepatenten. Um die Potentiale von Internet und Digitalisierung besser nutzen zu können, liegt noch viel Arbeit vor uns: Von der Beseitigung „weißer Flecken“, der gesetzlichen Wahrung der Netzneutralität, aber auch was die Sicherstellung verfassungsrechtlich garantierter Freiheitsrechte als Grundlage einer Akzeptanz der Nutzer betrifft. Von der besseren Förderung offener Geschäftsmodelle und der Sicherstellung guter Arbeitsbedingungen für Kreative, über die lange ausstehende Reform des Urheberrechts bis hin zu Open-Data-Portalen, die innovative Geschäftsmodelle ermöglichen – Baustellen gibt es genug. Diese Bundesregierung hat jedoch keinen politischen Willen, den digitalen Wandel aktiv zu gestalten.

10. Medienkompetenz

Unsere Welt wird immer stärker durch Medien vermittelt. Das Internet ist für viele Menschen längst zu einem Lebensraum geworden. Wie können Nutzerinnen und Nutzer bereits in jungen Jahren kompetent gemacht werden? Braucht es nicht ein eigenes Schulfach Medienkompetenz? Und wie können wir ältere Menschen fit für das Internet machen, um Ängste abzubauen?

Medienkompetenz ist eine der Grundvoraussetzungen, um selbstbestimmt an der digitalen Welt teilnehmen zu können. Die grüne Bundestagsfraktion hat sich in dieser Legislatur sehr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und entsprechende Vorschläge für eine altersunabhängige Medienkompetenz als Voraussetzung für wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz gemacht. Internetführerscheine oder die bloße Einrichtung eines zusätzlichen Unterrichtsfachs befähigen nicht unbedingt zur kritischen Nutzung des Internets. Medienkompetenz erfordert erlebtes und fortschreitendes Lernen, Interaktivität, den Einsatz sowie die Nutzung von Medien in verschiedensten Lebenssituationen und muss immer weiter entwickelt werden. Die Auseinandersetzung damit muss zweifellos früh beginnen und darf bestimmt nicht mit dem Verlassen der Schule enden. Wir wollen Medienbildung als roten Faden in alle staatlichen Bildungsangebote verweben. Medienpädagogik muss dazu als verpflichtender Teil in die Ausbildung von pädagogischen Berufen und in die Lehrpläne integriert werden. Wichtig ist vor allem das Wissen der Nutzerinnen und Nutzer darüber, wie man im Netz mit den eigenen Daten umgeht, welche Angebote gefahrlos genutzt werden können oder was bei Fällen von Cybermobbing zu tun ist.

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