Seit langem berichten wir über das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Datenschutz. Nach einer insgesamt dreijährigen Hängepartie kommt nun zwar die Stiftung, die schwarz-gelbe Bundesregierung fährt das von ihr stets als Leuchtturmprojekt gepriesene Projekt jedoch sehenden Auges an die Wand. In einem aktuellen Antrag „Unabhängigkeit der Stiftung Datenschutz sicherstellen“ (pdf), den wir gemeinsam mit der SPD in den Bundestag eingebracht haben, kritisieren wir das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Stiftung und machen ganz konkrete Vorschläge, wie das verkorkste Konzept eventuell noch gerettet werden und die Stiftung einen tatsächlich Beitrag  einen verbesserten Datenschutz leisten kann.

Mit Hinweis auf die völlig verfehlte Konzeption haben die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern beschlossen, auf ihre Sitze im Beirat der Stiftung zu verzichtet, ebenso geschlossen alle Oppositionsfraktionen des Bundestages, der Verbraucherzentale Bundesverband (VZBV) und der TÜV.

Hauptkritikpunkt ist die immer wieder angemahnte aber nach wie vor fehlende Unabhängigkeit der Stiftung. Zu diesem gravierenden Konstruktionsmängeln der Stiftung kommt hinzu, dass die unzureichende finanzielle Ausstattung kaum mehr als die Produktion von Hochglanzbroschüren erwarten lässt. Die aus allen Ecken geäußerten Kritik am Konzept einer BMI-hörigen, einseitig Wirtschaftinteressen zugeneigten und viel zu dürftig ausgestatteten Kleinstorganisation hat die Bundesregierung stets ignoriert. Die jetzt vom Bundesministerium des Inneren vorgelegte und zu keinem Zeitpunkt mit dem Bundestag abgestimmte Satzung besiegelt das vorläufige Scheitern der Stiftung endgültig.

Auf unsere Nachfrage hin ist heute klar: Die Bundesregierung will auch nach dem vorherigen Scheitern der Stiftung und der Nichtbesetzung etlicher Sitze des Beirats fortfahren wie bisher. Ähnlich einem beleidigten Kind will sie die Stiftung ihre Arbeit aufnehmen lassen – ohne Beteiligung der Daten- und Verbraucherschützer und der Opposition im Bundestag. Die Bundesregierung, die, vorsichtig ausgedrückt, schon bislang wenig Gestaltungswillen in Sachen Datenschutz hat erkennen lassen, bringt somit endgültig sämtliche Player im Bereich des Daten- und Verbraucherschutzes gegen sich auf.

Die Bundesregierung ging in Sachen Stiftung bisher immer mit dem Kopf durch die Wand und will diesen Weg nun offenbar auch konsequent fortsetzen. Dabei steht sie bereits heute vor einem einzigen Scherbenhaufen. Ihr ganze Vorgehen ist ein Offenbarungseid einer ganz offensichtlich unfähigen Koalition, die nicht willens und nicht im Stande ist, den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

Diese Bundesregierung schafft es nicht einmal, ein Projekt umzusetzen, das von allen politischen Akteuren unterstützt wurde. Daran, dass die Stiftung nun vorerst scheitert, trägt die schwarz-gelbe Bundesregierung die alleinige Verantwortung. Wer so agiert wie die Bundesregierung darf sich wirklich nicht wundern, dass ihn in diesem für unsere Bürgerrechte so elementaren Bereich wirklich niemand mehr ernst nimmt.

Am heutigen Donnerstag wird auch der Bundestag über die Stiftung Datenschutz debattieren. Gemeinsam mit der SPD haben wir einen Antrag „Unabhängigkeit der Stiftung Datenschutz sicherstellen“ (pdf) vorgelegt.

Hier die Forderungen aus unserem Antrag:

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die personelle und finanzielle Unabhängigkeit der Stiftung Datenschutz sicherzustellen, insbesondere

a. die Besetzung aller Stiftungsgremien so zu konzipieren, dass die Freiheit und hinreichende Unabhängigkeit der Stiftungsorgane bei der Willensbildung gewährleistet ist. Der Beirat der Stiftung muss hierzu gleichgewichtig mit Vertretern der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, Verbrauchervertretern sowie Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft besetzt sein;

b. zu gewährleisten, dass die Stiftung ihre Aufgaben unabhängig von der datenverarbeitenden Wirtschaft ausführen kann;

c. die Stiftung so auszustatten, dass sie nicht finanziell von den privaten datenverarbeitenden Unternehmen abhängig wird, welche die zu entwickelnden Standards und Zertifizierung später nutzen;

2. den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bei der Entwicklung der Aufgabenstellung der Stiftung entscheidenden Einfluss einzuräumen;

3. ein größtmögliches Maß an Transparenz über die Arbeit der Stiftung zu gewährleisten;

4. darauf hinzuwirken, dass bei der Weiterentwicklung des Datenschutzrechts auf Europäischer Ebene der Spielraum für ein nationales innovatives Auditierungs- und Gütesiegelkonzept gewahrt bleibt;

5. ein eigenständiges Gütesiegel- und Auditierungsgesetz im Sinne von § 9a des Bundesdatenschutzgesetzes vorzulegen.

Auf meine Rede zur Stiftung werde ich hier morgen früh hinweisen.Hier findet Ihr eine Übersicht unserer Aktivitäten zur Stiftung Datenschutz.

Tags

Comments are closed

Archive