Bezüglich der heutigen Abstimmung im Europaparlament über den vom Ministerrat vorgelegten Entwurf für ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung haben wir als grüne Bundestagsfraktion sowohl das gewählte Verfahren als auch die inhaltliche Ausrichtung des Entwurfs kritisiert. Zweifellos: Das EU-Patentrecht ist zu kompliziert und uneinheitlich und ein europaweit einheitliches Vorgehen daher wünschenswert. Dennoch hat der heute im Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegte Kompromiss erhebliche Mängel.

Bereits ziemlich genau vor einem Jahr schien das seit Jahrzehnten geplante Gemeinschaftspatent der EU beschlussfertig. Nach intensiven Verhandlungen, die sich vor allem um die Frage drehten, wo der zukünftige Sitz des zu schaffenden Patentgerichts angesiedelt werden soll, strich der Ministerrat im Juni 2012 die Artikel 6 bis 8 aus dem bisherigen Entwurf der Kommission. Dieses Vorgehen führte zur Absage der geplanten Abstimmung im Europäischen Parlament durch die brüskierten Abgeordneten.

Nun stand das Parlament vor der erneuten Abstimmung. Der zwischen Ministerrat, EU-Kommission und dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments ausgehandelte Kompromiss sieht vor, dass die bisherigen Artikel 6 bis 8 der Verordnung nicht mehr Bestandteil der Verordnung sind, sondern stattdessen Teil des begleitenden zwischenstaatlichen Abkommens über die Gerichtsbarkeit werden. Dies hat zur Folge, dass die betreffenden Paragraphen nicht mehr unmittelbar geltendes EU-Recht sind und die jeweiligen Mitgliedsstaaten – anders als bei Aufnahme in die Verordnung – die Regelungen noch in nationales Recht umsetzen muss.

Während die Fraktionen der Konservativen, der Sozialdemokraten und der Liberalen den zwischen Ministerrat, EU-Kommission und dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments ausgehandelten Kompromissübernommen haben, hatte die Abgeordnete der Grünen Fraktion Eva Lichtenberger, in einem offenen Brief (pdf) an ihre Kolleginnen und Kollegen (heise berichtete), dafür geworben, dem Kompromiss in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. In einem entsprechendem Änderungsantrag hatte Eva Lichtenberger die Position der Grünen Fraktion im Europäischen Parlament noch einmal verdeutlich und u.a. in ihrem Entwurf auch eine deutliche Absage von Software-Patenten gefordert.

Unseres Erachtens haben sich die konservativen, sozialdemokratischen und liberalen Abgeordneten heute keinen Gefallen getan, indem sie dem Vorschlag für ein EU-Gemeinschaftspatent im Hauruck-Verfahren zustimmten. Die übereilte  Parlamentsabstimmung ist auch deshalb absurd, weil sich wenige Stunden später der Generalstaatsanwalt des Europäischen Gerichtshofs zu einem in der Sache anhängigen Verfahren erklärt. Es stellt sich die Frage, warum man meint, diese Einschätzung nicht abwarten zu müssen oder gar zu dürfen.

Der vorgelegte Kompromiss könnte durchaus zu einem Beschäftigungsprogramm für Patentanwälte werden. Dadurch, dass Entscheidungen des EU-Patentgerichts zukünftig nicht mehr vom EuGH überprüft werden können, wird es für zivilgesellschaftliche Akteure erschwert, erfolgreich gegen ungerechtfertigte Patenterteilungen vorzugehen. Auch die Einbeziehung der Parlamente in den nun gefundenen Kompromiss kann insgesamt nur als mangelhaft bezeichnet werden. Unter weitestgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit wurde gegen die Regeln des EU-Gesetzgebungsverfahrens ein zwischenstaatliches Übereinkommen zusammengeschustert. Es ist mehr als bedauerlich, dass die Bundesregierung bei diesem Prozedere mitgespielt hat, statt gegen die Missachtung parlamentarischer Rechte zu protestieren.

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