Die Diskussion um die Wahrung der Netzneutralität und darüber, ob es einer gesetzlichen Festschreibung dieses grundlegenden Prinzips des Internets wie wir es heute kennen, bedarf, wird seit langem, sowohl auf bundesdeutscher wie auf europäischer Ebene intensiv geführt. So hatte die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Kroes vor einem guten Jahr eine Untersuchung in Auftrag gegeben und begleitend einen Konsultationsprozess gestartet, um den Bedarf an weiteren – auch gesetzgeberischer – Handlungen auszuloten. Vor Kurzem haben die europäischen Regulierer erste Ergebnisse ihrer Studie vorgelegt (begleitende Pressemitteilung und begleitendes Hintergrundpapier). Die Regulierungsbehörden dokumentieren in ihrer Studie noch einmal, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen.

Trotz einer seit langem andauernden, intensiven Diskussionen auf Bundes- und Europaebene und der nochmaligen Bestätigung, dass die Netzneutralität tatsächlich akut gefährdet ist, hat es die schwarz-gelbe Bundesregierung bisher, obwohl wir mehrere entsprechende Initiativen vorgelegt hatten, leider verpasst, eine gesetzliche Regelung zur Wahrung der Netzneutralität vorzulegen. Die letzte große Chance, die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben, hatte sich bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetz geboten.  Als Begründung des eigenen Nicht-Handelns hieß es von Seiten der Bundesregierung bislang immer, dass keine eklatanten Verstöße gegen das Prinzip der Netzneutralität festgestellt werden konnten.

Der Unterausschuss Neue Medien des Bundestages veranstaltet am Montag, dem 05.11.2012 zwischen 13:00 und 14:00 Uhr Uhr im Rahmen seiner 26. Sitzung in Sitzungssaal E.400 des Paul-Löbe-Hauses ein einstündiges öffentliches Gespräch zu den Berichten der Europäischen Regulierungsstelle Berec zur Netzneutralität (pdf). Über die Studie der BEREC hatten wir ja auch hier schon berichtet. Als Expertin ist Dr. Cara Schwarz-Schilling, ihres Zeichens Leiterin des Referats Grundsatzfragen der Internetökonomie der Bundesnetzagentur, zu dem Gespräch, zu dem Ihr Euch heute und morgen noch anmelden könnt, eingeladen. Zuhörerinnen und Zuhörer werden gebeten, sich unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum beim Sekretariat des Ausschusses für Kultur und Medien anzumelden. Bitte achtet darauf, dass Ihr Euch am Eingang des Paul-Löbe-Hauses ausweisen könnt.

Im direkten Anschluss an das öffentliche Gespräch zur Netzneutralität lässt sich der Unterausschuss, leider unter Ausschluss der Öffentlichkeit, im Rahmen seiner 27. Sitzung einen Sachstandsbericht  der Bundesregierung zu dem hoch umstrittenen Projekt eines Leistungsschutzrechts für Verleger (pdf) geben.

Hier findet Ihr eine Übersicht unserer bisherigen Aktivitäten zur Netzneutralität, hier eine Übersicht unserer bisherigen Aktivitäten zum Leistungsschutzrecht.

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