Am 26. November 2012 beriet und beschloss die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft über weitere, von den Projektgruppen vorgelegte Zwischenberichte zu den Themen Demokratie und Staat sowie Wirtschaft, Arbeit, Green IT. An dieser Stelle möchten wir Euch die einzelnen Zwischenberichte und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen kurz vorstellen.

Zwischenbericht der Projektgruppe Demokratie & Staat und Handlungsempfehlungen

Zunächst berieten die Mitglieder der Enquete-Kommission über den Zwischenbericht der Projektgruppe Demokratie und Staat, die ich in den letzten Monaten leiten durfte. In meinem Eingangsstatement dankte ich zunächst allen an der gemeinsamen Arbeit der Projektgruppe Beteiligten. Insgesamt haben wir sehr konstruktiv in der Projektgruppe zusammengearbeitet. Besonders gefreut haben wir uns über die rege Beteiligung über die Beteiligungsplattform Adhocracy. So haben wir die dort gemachten Vorschläge immer wieder in unsere Arbeit mit einbezogen und konnten so zahlreiche Empfehlungen berücksichtigen.

An dieser Stelle sämtliche Handlungsempfehlungen der Projektgruppe en detail aufzuführen, würde den Rahmen doch etwas sprengen, daher konzentriere ich mich auf wenige, wesentlich Punkte. Dass es uns als Projektegruppe gelungen ist, zahlreiche Handlungsempfehlungen fraktionsübergreifend auszusprechen, freut mich sehr. Dass es darüber hinaus auch Handlungsempfehlungen gibt, die nur von der Koalition, der Opposition oder einzelnen Fraktionen abgegeben wurden, liegt in der Natur der Sache.

Eine gemeinsame Handlungsempfehlungen hat in den vergangenen Tagen für besonders viel Aufmerksam gesorgt: Unter den einstimmigen Handlungsempfehlungen ist auch die Empfehlung, einen neuen, ständigen Bundestags-Ausschusses „Internet und digitale Gesellschaft“ einzurichten. Durch die Einrichtung eines solchen Ausschusses soll gewährleistet werden, dass die von allen Projektgruppen verabschiedeten Handlungsempfehlungen in der nächsten Legislatur auch tatsächlich umgesetzt werden.

In meinem Eingangsstatement habe ich u.a. auf die Notwendigkeit der – zumindest vorübergehenden – Einrichtung eines solchen Ausschusses hingewiesen. So geht es darum, das Thema auch in der nächsten Legislatur weiter zu bündeln und sichtbar zu halten, um zu gewährleisten, dass sich der Bundestag auch weiterhin strukturell mit dem Thema auseinandersetzt.

Dass es während der Arbeit der Projektgruppe gelang, sich ebenfalls darauf zu verständigen, noch einmal fraktionsübergreifend zu betonen, dass die anonyme oder pseudonyme Nutzung des Internets essenziell für die freie Meinungsäußerung in einer digital vernetzten Demokratie ist. Angesichts der weiteren Debatte über die Sinnhaftigkeit von Vorhaben wie die Vorratsdatenspeicherung ist eine solche fraktionsübergreifende Einigkeit wegweisend.

Natürlich hat es aber auch neben den gemeinsamen Handlungsempfehlungen auch durchaus Bereiche gegeben, in denen es uns aufgrund unterschiedlicher Interessen der einzelnen Fraktionen nicht gelungen ist, sich auf gemeinsame Standpunkte zu einigen. Hier sind vor allem die Bereiche Informationsfreiheit und Open Data zu nennen.

Bei der Informationsfreiheit besteht ein wesentlicher, auch in den unterschiedlichen Empfehlungen zum Ausdruck kommender Dissens nach wie vor in der Frage, ob die Nichtveröffentlichung von Informationen durch Behörden näher begründet werden muss, aber auch bezüglich der Frage, ob  es eine Aufnahme der Informationsfreiheit ins Grundgesetz bedarf, wofür wir uns nach wie vor aussprechen, da unseres Erachtens nur so ein tatsächlicher Paradigmenwechsel hin zu einer proaktiven Veröffentlichungspflicht im Sinne von Open Data tatsächlich zu erreichen ist. Ein solcher sollte auch hinsichtlich der Veröffentlichung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gelten, bei denen wir vorschlagen, die nach Ablauf einer bestimmten Frist unter freier Lizenz für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Zwischenbericht Projektgruppe Wirtschaft, Arbeit und Green IT und Gutachten zum Thema Green IT – Nachhaltigkeit

Der zweite Teil der Sitzung vom 26.11. drehte sich um die Ergebnisse der Projektgruppe Wirtschaft, Arbeit, Green IT und ein von der Projektgruppe in Auftrag gegebenes Gutachten zum Thema Green IT – Nachhaltigkeit. Zunächst stellten die beiden Professoren Dr. Klaus Fichter und Dr. Ralph Hintemann vom Borderstep Institut für Innovation und Nachhaltigkeit das Gutachten vor.

In ihrem Gutachten empfehlen die Forscher u.a. den Aufbau eines nationalen Green IT-Monitoring-Programms sowie eine gemeinsame Initiative „Klimaneutrale Rechenzentren für Deutschland“ von Bundesregierung, IKT-Branche und den Betreiber der großen deutschen Rechenzentren. Diese Initiative sollte das Ziel verfolgen, in einem ersten Schritt die rund 500 mittleren und großen Rechenzentren in Deutschland, die heute rund 40 Prozent aller Server in Deutschland betreiben, bis 2015 klimaneutral zu betreiben. Außerdem empfahlen die Wissenschaftler die Ausweitung der Forschung zu so genannten Reboundeffekten der IKT, die Förderung von IKT-Bereichen mit einer geringen Gefahr sogenannter Reboundeffekte und die Festlegung ganz konkreter Reduktionsziele.

Im Anschluss an die Vorstellung der Ergebnisse des Gutachtens und einer Fragerunde, in der die Mitglieder der Enquete Gelegenheit hatten, offengebliebene Punkte direkt mit den Forschern zu erörtern, berieten die Mitglieder den Zwischenbericht der Projektgruppe Wirtschaft, Arbeit, Green IT. Wie bereits zuvor berieten die Enquete-Mitglieder auch hier zunächst über die sogenannte Bestandsaufnahme, anschließend über die gemeinsamen Handlungsempfehlungen aller Fraktionen sowie im Anschluss hieran über die noch abzustimmenden Passagen.

Im Bereich Wirtschaft sprachen sich die Mitglieder unisono dafür aus, die Rahmenbedingungen für eine tatsächliche Innovationsfähigkeit weiter verbessern zu wollen und unter anderem eine steuerliche Forschungsförderung einführen. Eine solche Förderung sei nach Ansicht der Mitglieder unverzichtbar und sollte in Deutschland, ergänzend zur bestehenden Forschungsförderung, rasch umgesetzt werden und sowohl Unternehmen als  auch Gründerinnen und Gründer fördern. Von entscheidender Bedeutung sei es, nicht nur bestehende Förderinstrumente zu erhalten und weiter auszubauen, sondern auch bestehende Schwellen auf dem Weg in die Selbstständigkeit weiter abzubauen. Angeregt wurde u.a. auch eine Initiative, die es deutschen Start-ups erlaubt, staatliche Fördermaßnahmen in Anspruch zu nehmen, um eine Startphase auf dem US-Markt absolvieren zu können.

Im Abschnitt zur Arbeit sprachen sich die Mitglieder der Projektgruppe unter anderem dafür aus, die Attraktivität der sogenannten MINT-Fächer durch eine verbesserte Transparenz bei der Beschreibung der späterer Tätigkeitsfelder eines Berufs und durch die Gestaltung attraktiver Ausbildungsbedingungen und Ausbildungsinhalte zu erhöhen. Hierdurch könne der Anteil von Frauen in IT-Jobs erhöht werden.

Neben der Notwendigkeit eines verstärkten Bemühens der Branche, eigene Fachkräfte auszubilden, müsse auch die Entwicklung noch attraktiverer Arbeitsbedingungen zu einer Verminderung des Fachkräftemangels beitragen. Selbstverständlich spielt hier auch ein angemessener Lohn eine ganz entscheidende Rolle. Durch eine Reduzierung der  Abbrecherquoten während der Ausbildung kann der Fachkräftemangel nach Meinung der Mitglieder der Projektgruppe weiter verringert werden. Hierfür ist es unter anderem notwendig, die Studierendenbetreuung zu verbessern. Auch die Durchlässigkeit zwischen der beruflichen und der hochschulischen Bildung muss sicherlich weiter verbessert werden.

Die Mitglieder der Enquete folgten auch der Empfehlung der Projektgruppe Wirtschaft, Arbeit, Green IT, die neuen Herausforderungen, die sich durch eine ständige Erreichbarkeit ergeben, in die Medienkompetenzvermittlung einzubeziehen. Sofern diese Anstrengungen nicht zum Erfolg führen, so eine der Empfehlungen der Projektgruppe, soll der Gesetzgeber prüfen, ob es sinnvoll ist, ein „Recht auf Nichterreichbarkeit und Nicht-Reaktion“ im Arbeitszeitgesetz zu verankern.

Ärgerlich ist es aus meiner Sicht, dass es erneut nicht gelungen ist, sich auf gemeinsame Handlungsempfehlungen zum Thema Breitbandausbau zu einigen – dies, obwohl insgesamt drei unterschiedliche Texte der einzelnen Fraktionen hierzu vorlagen, in der Abstimmung jedoch keiner eine Mehrheit erzielen konnte, was dazu führt, dass die einzelnen Texte nun als Sondervoten in den Zwischenbericht eingehen werden. Sondervoten gaben wir als Opposition zudem unter anderem auch zur betrieblichen Mitbestimmung und zum Beschäftigtendatenschutz ab.

Bei den Zwischenberichten Demokratie und Staat beziehungsweise Wirtschaft, Arbeit, Green IT handelt es sich insgesamt um den siebten und achten von der Enquete-Kommission verabschiedeten Zwischenbericht. Sechs weitere Berichte werden noch folgen. Hier findet ihr eine Übersicht der bisher eingestellten Zwischenberichte. An dieser Stelle dokumentieren wir auch noch einmal die Videoaufzeichnung der letzten Sitzung der Kommission. Viel Spaß beim Nachschauen. Hier findet Ihr eine Übersicht aller auf grün digital zur #EIDG erschienenen Artikel.

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