Das SPD-Mitgliederbegehren gegen die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist gescheitert. 48.500 Stimmen hätte es gebraucht, gerade einmal 4.805 sind bis zum heutigen Stichtag zusammengekommen. Soviel zu den nackten Zahlen, die das Scheitern des ersten SPD-Mitgliederbegehrens deutlich machen.

Mit dieser Basisentscheidung machen die Sozialdemokraten klar: Auch zukünftig wird man sich bei der Verteidigung unserer Bürger- und Freiheitsrechte nicht auf die SPD verlassen können. Die innenpolitischen Hardliner in den Landtagen, den Innenministerien und im Bundestag geben die Linie vor.

Die Initiierung des Mitgliederbegehrens in der SPD war ein Versuch, die falsche inhaltliche Aufstellung von Partei und Bundestagsfraktion zu revidieren. Diese Chance, Bürgerrechte und Datenschutz zu stärken, hat die SPD, genauso wie die CSU am vergangenen Wochenende auf ihrem Parteitag, verstreichen lassen. Lediglich ein Prozent aller SPD-Mitglieder war bereit, sich in den drei Monaten seit Start des Mitgliederbegehrens im Juli gegen die Vorratsdatenspeicherung auszusprechen.

Wir Grüne lehnen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung klar ab, sie ist eine grobe Verletzung elementarer Bürger- und Freiheitsrechte. Das Ziel, die gesamte Gesellschaft mit der Vorratsdatenspeicherung unter Generalverdacht zu stellen und somit rechtsstaatliche Prinzipien über Bord zu werfen, steht im krassen Widerspruch zu unseren Werten und dem Grundgesetz. Wir kämpfen auf allen Ebenen, als Partei und Fraktionen, gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Wir hätten uns gefreut, bei diesem Kampf auch die SPD an unserer Seite zu wissen.

Hoffnung besteht, dass der Europäische Gerichtshof die gesamte EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kippt, und damit in ganz Europa den Spuk der anlasslosen Totalprotokollierung unserer digitalen Kommunikation beendet.“

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