Bereits in der nächsten Öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages wird die Petition zur Aufhebung der Gema-Vermutung beraten werden.

Der Petent David Henninger fordert mir seiner Petition eine Änderung des §13 UrhWahrnG dahingehend, dass die sogenannte Gema-Vermutung aufgehoben und die Umkehr der Beweislast für unzulässig erklärt wird. Der genannte Paragraph regelt insbesondere den Anspruch der Gema, Auskunft über die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken zu erhalten. Die Auslegung des Paragraphen führt im Einzelnen dazu, dass wenn nicht belegt werden kann, dass die Verwertungsgesellschaft nicht der Vertreter der Urheberrechte ist, die Gema per se als der Vertreter der Nutzungsrechte angenommen wird.

Die Petition hat mit über 62.000 Mitzeichnern das für eine Öffentliche Ausschusssitzung nötige Quorum bei Weitem überschritten. Dass die Petition nun so zeitnah nach Ende der Mitzeichnung im Ausschuss beraten wird, freut uns. Die Öffentliche Ausschusssitzung wird am 5. November im Raum 4.900 (Europasaal) des Paul-Löbe-Hauses stattfinden.

Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen wollen, können sich unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums beim Sekretariat des Petitionsausschusses anmelden. Nähere Details gibt es auf der Seite des Deutschen Bundestages. Wer es nicht zu der Anhörung des Petitionsausschusses schafft, kann die Sitzung live im Stream verfolgen.

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