Die grüne Bundestagsfraktion hat eine Aktuelle Stunde mit dem Titel ,,Integrität parlamentarischer Entscheidungen durch mehr Transparenz und klare Regeln gewährleisten – Nebentätigkeiten, Karenzzeit für Regierungsmitglieder, Abgeordnetenbestechung, Parteiengesetz“ für die nächste Woche beantragt.

Wir fordern die anderen Fraktionen zu einer gemeinsamen Transparenzinitiative auf: Jetzt ist die Zeit, um Nägel mit Köpfen zu machen! Seit Jahren verhindert die schwarz-gelbe Koalition mehr Transparenz bei den Nebenbeschäftigungen der Abgeordneten, eine Strafbarkeit der Bestechlichkeit von Abgeordneten und mehr Transparenz bei den Parteifinanzen.

Insofern sind die Forderungen der schwarz-gelben Koalition an Steinbrück heuchlerisch. Dass Steinbrücks Nebentätigkeiten nicht transparenter veröffentlicht sind, liegt nicht an ihm, sondern an Union und FDP, die sich einer Verschärfung der Transparenzregeln für Abgeordnete seit Jahren verweigern. Am 14.4.2011 wollte die Koalition sogar „eine einheitliche Jahresuntergrenze von 10.000 Euro“) für die Veröffentlichung von Nebentätigkeiten durchsetzen, die die geltenden Bestimmungen noch weiter aufgeweicht hätte.

Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung, um die Integrität  parlamentarischer Entscheidungen zu gewährleisten. Bei Transparenz geht es nicht um Neiddebatten, sondern um die Vermeidung der Einflussnahme von subjektiven wirtschaftlichen Interessen auf den Inhalt parlamentarischer Entscheidungen.

Als Grüne fordern wir:

  • Nebentätigkeiten sollen in Stufen für monatliche Einkünfte und Jahreseinkünfte in mindestens 12 Stufen (letzte Stufe über 300.000 Euro) veröffentlicht werden. Wir sind auch zu einer Veröffentlichung auf Euro und Cent bereit.
  •  Keine Aufweichung bei der sogenannten Bagatellgrenze für die die Anzeigepflicht und Veröffentlichungspflicht bei der Nebentätigkeit für Abgeordnete.
  • Genehmigungspflicht für die Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Regierungsmitgliedern, die ,,Dankeschön“-Anstellungen und Konflikte mit früheren Amtspflichten vermeidet.
  • Die Bundesrepublik Deutschland soll die UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren und die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten im Strafgesetzbuch so regeln, dass eine Entgegennahme von Vorteilen für eine parlamentarische Handlung eines Abgeordneten strafbar ist, insofern sie im Widerspruch zu den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages oder entsprechender Landesregelungen steht.
  • Das Sponsoring von Parteien soll entsprechend der Transparenzregeln für Parteispenden veröffentlicht werden.
  • Parteispenden sind auf natürliche Personen und 100.000 Euro pro Person und Jahr zu beschränken. Die Schwellen für die Veröffentlichungspflichten bei Parteispenden sollen halbiert werden.
  • Der Deutsche Bundestag soll ein gesetzlich verbindliches Lobbyistenregister einführen

Zu all diesen Punkten ist die grüne Bundestagsfraktion bereits parlamentarisch initiativ geworden.

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