Heute hat der Bundesrat über 52 a UrhG und über ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht abgestimmt. Zu beiden Vorhaben hat die grüne Bundestagsfraktion bereits Anträge vorgelegt.

Um die Potenziale der Digitalisierung und des Internets im Bildungs- und Wissenschaftsbereich zu nutzen, bedarf es fairer, praktikabler und einfach verständlicher Regelungen im Urheberrecht. Mit der Initiative des Bundesrates zu einer Entfristung der bis zum 31.12. 2012 geltenden Regelung des § 52 a UrhG wird ein längst überfälliger, doch richtiger Schritt gegangen. Jetzt muss die Regierungskoalition schleunigst im Bundestag nachziehen. Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen brauchen für ihre Arbeit endlich langfristige Sicherheit. Dies ist vor allem auch für Investitionen in die IuK-Infrastruktur notwendig.

Wir begrüßen ebenfalls den erneuten Vorstoß des Bundesrates, ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Autoren einzuführen. Ein solches wurde auch von der Enquete-Kommission ,,Internet und digitale Gesellschaft“ einstimmig gefordert. Das verbindliche Zweitveröffentlichungsrecht ist die Voraussetzung, um das Open-Access-Publizieren im Wissenschaftsbereich in Deutschland voranzubringen. Während Großbritannien und die Europäische Kommission unmissverständlich auf Open Access setzen, verweigert die Bundesregierung bisher die dafür nötigen Reformen des Urheberrechts.

Die Entfristung des 52 a UrhG und die Einführung eines verbindlichen Zweitveröffentlichungsrechts müssen jedoch den Anfang weiterer Reform bilden. Der lang angemahnte ,,Dritte Korb“ für eine Reform des UrhG muss endlich praktikable wie faire Lösungen für die derzeit inakzeptable Urheberrechtssituation im Bildungs- und Wissenschaftsbereich schaffen. Der für Bildung und Forschung notwendige Zugang zu digitalen Werken unter angemessenen und für alle Seiten fairen Bedingungen sowie die Nutzbarkeit der digitalen Potenziale im Wissenschaftsbereich muss sichergestellt werden.

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