Das heutige Urteil des Landesgerichts Köln im Rechtsstreit um die Tagesschau-App verdeutlicht, dass die Gesetze zu den Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz von gestern sind. Mit dem Urteil und dem Verbot von ,,presseähnlichen Angeboten“ werden den Nutzern Inhalte vorenthalten. Der Rundfunkstaatsvertrag muss zukunftsfähig gemacht werden, um solche Klagen gar nicht aufkommen zu lassen und die Sieben-Tage Regelung aufzulösen.

Wirklich gewonnen hat im Prozess vor dem Landgericht Köln niemand: Nicht die Verlage, denn das Landgericht hat nur über eine Momentaufnahme geurteilt – und nicht der Tagesschau-App an sich eine Abfuhr erteilt. Aber auch die Gebührenzahlerinnen und -zahler haben verloren, denn sie sind es, die für die Angebote des Öffentlich-Rechtlichen bezahlen. Sie fragen sich zu Recht, warum ARD und ZDF im Netz nur eingeschränkt handeln dürfen. Mit diesem Urteil über ein Angebot vom 15. Juni 2011 verharrt das Gericht in vergangenen Realitäten.

Rundfunk und Presse werden sich im Web immer ähnlicher. Durch Apps hat sich das Phänomen beschleunigt. Zeitungen bieten online vermehrt Videos an. Ebenso liefert der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Web auch Texte, um Zuschauer zu informieren. Diese Entwicklung lässt sich durch Gerichtsurteile kaum zurückdrehen.

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