Weil Anbieter immer wieder unnötig viele Daten von ihren Kunden erhoben haben und diese zudem länger als erforderlich speicherten,  was auch wir immer wieder kritisiert haben, erstellten der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Bundesnetzagentur einen Leitfaden zur Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten„, der heute veröffentlicht wurde. Die Praxis der Unternehmen, Daten unnötigerweise zu erheben un diese zu lange zu speichern hatte eine Erhebung (pdf) der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2011, die der AK Vorrat veröffentlichte, ans Tageslicht gebracht. Wir hatten ausführlich über den Leitfragen und dessen Veröffentlichung berichtet.

Ziel des nun erstellten Leitfaden ist es, ein „höheres Maß an Rechtssicherheit“ zu erreichen und die Unternehmen dazu zu bewegen, ihre „teilweise deutlich zu langen“ Speicherfristen zu reduzieren, so Peter Schaar. Der Leitfaden wird hoffentlich helfen, die nicht akzeptable und teilweise willkürliche Speicherpraxis der Telekommunikationsunternehmen einzuschränken. Die Information darüber, wer wann mit wem wie lange kommuniziere, gehört zu den grundgesetzlich geschützten Geheimnissen der Bürgerinnen und Bürger. Sie sind grundsätzlich so schnell wie möglich zu löschen.

Gleichzeitig zeigt das gewählte Instrument des rechtlich nicht verbindlichen Leitfadens, wie zurückhaltend die Datenschutzaufsicht in Sachen Telekommunikation in Deutschland verläuft. Für die nicht unabhängige, aber zuständige Netzagentur dürfte es sich gar um eine Premiere ihrer ansonsten weitgehend brachliegenden Aufsichtskompetenz in Sachen Datenschutz handeln.

Wir wiederholen unsere Forderung, für den Bundesbeauftragten für Datenschutz endlich die Unabhängigkeit insbesondere von der Exekutive zu gewährleisten, wie es auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes erforderlich ist. Hierzu hatten wir einen Antrag mit dem Titel „Völlige Unabhängigkeit für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz“ (BT-DrS 17/6345) in dieser Legislatur vorgelegt. Eine unserer Forderungen war es, dem Beauftragten unverzüglich konkrete aufsichtsbehördliche Mittel wie etwa Sanktionen an die Hand zu geben, damit die Telekommunikationsindustrie ihn und den Datenschutz endlich genau so ernst nimmt wie die zuständigen Landesbehörden, die seit jeher über diese Befugnisse verfügen.

Bis Schwarz-Gelb hier endlich handelt und die Aufsichtsbehörden und ihre Kompetenzenm stärkt, appellieren wir dringend an alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Vertragsabschlüsse im Bereich Telekommunikation ganz bewusst auch davon abhängig zu machen, dass Provider mit Ihren Daten, speziell ihren Verkehrsdaten, nachweislich datenvermeidend und datensparsam umgehen.

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