Vor wenigen Tagen feierte die von Rot-Grün initiierte Online-Petition ihren siebten Geburtstag. Am Sonntag gab der Präsident des Deutschen Bundestages im Rahmen des Tags der Offenen Tür des Parlaments den Startschuss für das erneuerte ePetitionssystems des Bundestages, das ab sofort u.a. auch die Zeichnung von Petitionen unter Pseudonym ermöglicht.

Das 2005 von Rot-Grün gegen heftige Vorbehalte von CDU/CSU und FDP eingeführte Instrument der elektronischen und öffentlichen Petitionen ist zu einem Erfolgsmodell des Deutschen Bundestages geworden. Die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer und die Vielzahl der eingereichten Petitionen sind beeindruckend:

Mit mehr als 1,2 Millionen registrierten Nutzerinnen und Nutzern, vier bis fünf Millionen Seitenaufrufen pro Monat und insgesamt bislang mehr als 25.000 elektronischen Eingaben ist das ePetitionssystem zu einer wichtigen Säule der Mitbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern geworden.

Der enormen Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, sich über Petitionen direkt an der politischen Willensbildung einzumischen, hat der Bundestag nun – zumindest ein Stück weit – weiter Rechnung getragen. Das neue ePetitionssystem ist übersichtlicher, transparenter und insgesamt sehr viel benutzerfreundlicher. Die neue Struktur ermöglicht es auch den Abgeordneten, die Beteiligungs- und Diskussionsprozesse der Bürgerinnen und Bürger stärker in die politische Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.

Doch gerade weil das ePetitionssystem zu so einer wichtigen Säule der Mitbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern geworden ist, bleibt auch weiterhin Vieles zu verbessern. Als Grüne sehen wir die technischen und grundsätzlichen Möglichkeiten des Petitionsrechts bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. So sind beispielsweise die Fristen der Mitzeichnung noch immer zu kurz, das Quorum weiterhin zu hoch. Als Grüne streben wir auch den weitreichenden Ausbau der Mitwirkungsmöglichkeiten sowie eine umfassendere Transparenz des gesamten Verfahrens für die Bürgerinnen und Bürger an.

Wir sind überzeugt, dass eine weitere Stärkung des Petitionsrechts im Allgemeinen, des ePetitionsrechts im Speziellen, richtige und wichtige Schritte sind, um repräsentative und teilnehmende Demokratie auf neuartige Weise miteinander zu verknüpfen. Dazu muss vor allem das Instrument der ,,Öffentlichen Petition“ zu einer wirklich ,,Offenen Petition“ für die Bürgerinnen und Bürger werden. Auch müssen die Belange der Bürgerinnen und Bürger stärker berücksichtigt werden, die sich bislang nicht im Netz bewegen, entweder weil sie sich nicht der modernen Kommunikationsmittel bedienen wollen oder es nicht können. Darum sind auch im Petitionsrecht erweiterte Zugangsformen und  Zugangspforten für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Auch hierfür werden wir uns als Grüne auch weiterhin einsetzen.

Was ist neu?

An dieser Stelle möchten wir Euch auch die wichtigsten Neuerungen kurz vorstellen: Das optische Erscheinungsbild der Seite basiert weiterhin auf den Vorgaben des Styleguides des Deutschen Bundestages für Internetauftritte und ähnelt daher stark dem alten Auftritt.  Neu gestaltet wurde die Umstellung der Forenlogik – weg von einem flachen Aufbau, hin zu einer so genannten Baumgliederung. Hierdurch soll der Diskussionscharakter der Seite stärker betont werden.

War die klassische Anordnung bislang eher auf die Darstellung von singulären Meinungsäußerungen ausgelegt, soll die nun implementierte hierarchische Gliederung einzelne Aspekte einer Diskussion besser darstellen und Bezüge auf Beiträgen und Antworten anderer Nutzerinnen und Nutzer so visualisieren, dass sie intuitiv nachvollziehbar sind, wourch man sich noch mehr Diskurs erhofft.

Ebenfalls neu ist eine sogenannte Marginalspalte, in der Detailinformationen zu den einzelnen Petitionen bereitgestellt werden: So zeigt eine Kurve den Verlauf der bisherigen Mitzeichnungen sowie die verbleibende Zeit für die Mitzeichnung. Darüber hinaus findet sich hier beispielsweise auch das Votum abgeschlossener Petitionen und die Möglichkeit,  zugehörige Dokumente herunterzuladen.

Ebenfalls neu integiert wurde eine kontextbezogene Hilfe, die zukünftig für jede Seite der Anwendung spezifische Informationen zur Unterstützung der Nutzerinnen und Nutzer bereitstellt.

Auch der Bereich „Service und Information“ wurde dahingehend überarbeitet. Hier finden sich ab sofort zusätzliche redaktionelle Inhalte und Hilfetexte, die von einem anwendungsinternen Redaktionssystem bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist es ab sofort möglich, sich mit Email-Adresse und Passwort anzumelden – die Notwendigkeit, die zugewiesene kryptische User-ID zu nutzen, entfällt also. Verbessert wurde auch der Datenschutz: Wer zukünftig eine Petition mitzeichnen möchte, hat fortan die Wahl, seinen Namen dabei zu veröffentlichen oder mit einem vom System vorgegebenes Pseudonym angezeigt zu werden.

Laut Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses (17/9900) wurden im Jahr 2011 insgesamt 15.191 Petitionen beim Deutschen Bundestages eingereicht. In seinem Bericht kommt der Ausschuss zu der Einschätzung, dass „das Petitionswesen mit dem Instrument der öffentlichen Petitionen einen wichtigen Beitrag zu mehr Demokratie leistet“.

Dies ist ein Beitrag von Memet Kilic, er ist Obmann im Petitionsausschuss und Sprecher für Bürgeranliegen sowie Konstantin v. Notz, er ist innen- und netzpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion.

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