In drei Wochen will die Koalition aber nun endgültig ein Leistungsschutzrecht vorlegen. Das kommt bekannt vor? Das Leistungsschutzrecht wurde in den letzten zweieinhalb Jahren so oft angekündigt, dass man sich in einer Endlos-Schleife glaubt.

Es ist noch völlig unklar, wie ein Gesetz aussehen soll, dass dem „Schutz der verlegerischen Leistung im Internet“ dient. Nach wie vor sind mehr Fragen offen als geklärt. Welche Leistung genau will man schützen? Auch Einzelteile der verlegerischen Leistung, wie „Snippets“? Für welche Nutzung soll bezahlt werden? Für die gewerbliche? Und wann ist sie das? Auch wer eigentlich bezahlen soll, ist unbeantwortet.

Für mich ist mit die wichtigste Frage, was das Leistungsschutzrecht für Journalistinnen und Journalisten bedeutet: Steht es am Ende in Konkurrenz zu den journalistischen Urheberrechten? Und würden die Autorinnen und Autoren ausreichend beteiligt?  All das ist ungeklärt. Die Bundesregierung kann also gar nicht anders, als vage Formulierungen vorzulegen, die zu Verwirrung führen, die Gerichte über Jahre beschäftigen und am Ende keinem helfen. Solcherart Gesetzgebung sollte man sein lassen! Am Ende beschädigt man die, die im digitalen Wettbewerb gestärkt werden sollen, nur noch mehr. Unterstützung sieht anders aus.

Unsere Bedenken bezüglich der politischen Sinnhaftigkeit und der gesetzlichen Umsetzbarkeit eines Leistungsschutzrechts haben wir als Grüne seit Anfang der Legislatur zum Ausdruck gebracht. Auch während einer kürzlich durch den Unterausschuss Neue Medien durchgeführten Anhörungen, konnte die Bundesregierung nicht darlegen, wie ein solches leistungsschutzrecht konkret ausgestaltet werden soll. Vielmehr wurde noch einmal klar, dass das Leistungsschutzrecht nichts anderes als ein verfrühtes schwarz-gelbes Wahlgeschenk für wenige große Verlage wäre. Trotz aller Bedenken setzt die Bundesregierung ihre bisherige Lobbypolitik fort, verteilt einerseits großzügig verfrühte Wahlkampfgeschenke, duckt sich aber andererseits weg, wenn es um die dringend benötigte Urheberrechtsreform und den dritten Korb geht.

Wir meinen: Die Bundesregierung sollte über andere Instrumente nachdenken, um die Vielfalt der Presse zu erhalten. In unserem Antrag (17/9155) zum Erhalt der Medienvielfalt kritisieren wir das Vorgehen der Bundesregierung und  fordern sie  außerdem auf, dazulegen, warum sie die Instrumente Pressefusionskontrollerleichterung und Leistungsschutzrecht als geeignet zur Vielfaltsförderung im Medienbereich ansieht; sowie auch andere Instrumente zum Erhalt der Medienvielfalt zu prüfen und die Ergebnisse dem Deutschen Bundestag zeitnah vorzulegen.

Hier findet Ihr eine Übersicht unserer bisherigen Stellungnahmen zum Leistungsschutzrecht.

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