Die EU-Kommission hat am 25. Januar 2012 ein umfassendes Paket zur Harmonisierung des Datenschutzrechtes auf europäischer Ebene vorgelegt. Sie plant, die Datenschutzreform bis Ende 2013 umzusetzen. Das wichtigste Vorhaben ist eine sogenannte Datenschutz-Grundverordnung. Ihr findet zahlreiche Infos auf den Seiten von Johannes Lichdi.

Die Verordnung regelt umfassend auch rein innerstaatliche Datenverarbeitungsvorgänge und beansprucht unmittelbare Geltung in Sachsen. Ausgelöst durch einen Beitrag des BVerfG-Richters Johannes Masing, wird seit Januar kontrovers diskutiert, ob die Rechtsform der Verordnung nicht dazu führt, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausgehöhlt wird und Rechtsverletzungen nicht mehr durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden können.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat in einer Entschließung vom 22. März 2012 ein hohes Datenschutzniveau für ganz Europa gefordert. Gleichzeitig wird aber von den Datenschützern angemahnt, dass die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Datenschutzgrundsätze gewahrt und weiterentwickelt werden.

Auf Antrag der sächsischen Grünen debattierte der Rechtsausschuss des Landtages in seiner letzten Sitzung über die Positionierung Sachsens im Bundesrat. Im Ergebnis wurde die Staatsregierung aufgefordert, in geeigneter Weise auf Subsidiaritätsbedenken hinzuweisen, gleichwohl die mit der Datenschutz-Grundverordnung verfolgten Ziele vom Landtag begrüßt werden. Die sächsischen Grünen wollen die Debatte um den zukünftigen EU-Datenschutz fortführen und laden zu einer Diskussionsveranstaltung.

Montag, 23. April 2012, 18 bis 22 Uhr
im Sächsischen Landtag,
Saal 1 (Dresden, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, Eingang Neubau)

Kommt das Recht auf Vergessen im Internet? Gibt es rechtliche Grenzen für die Bildung von Sozial- und Kommunikationsprofilen durch google, facebook & Co.? Was bringt uns ein einheitliches Datenschutzrecht in Europa? Bekommen BürgerInnen und Unternehmen neue Rechte und Pflichten oder werden innerstaatliche Datenschutzstandards aufgeweicht? Wird die Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter in ganz Europa zur Pflicht? Bleiben Verstöße vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof einklagbar oder wird die Rechtsprechung allein auf den Europäischen Gerichtshof verlagert?

Diese und weitere Fragen diskutieren mit Ihnen und Euch:

  • Andreas Schurig, Datenschutzbeauftragter des Freistaates Sachsen
  • Jan Philipp Albrecht, EU-Abgeordneter und Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Datenschutz-Grundverordnung
  • Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.

Organisatorische Hinweise:
Um eine kurze Anmeldung bis zum 20. April wir gebeten. Die Veranstalter behalten sich vor, Personen, die rechtsextremistischen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von diese auszuschließen.

Tags

Comments are closed

Archive