Die Bundesregierung hat lange gebraucht, bis sie die Kritik, die Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft zusammen mit uns Grünen seit Jahren an ACTA, dem Zustandekommen der einzelnen Vertragsversionen und den lange Zeit nicht abschätzbaren Folgen des Abkommens  geäußert haben, tatsächlich auch ernst genommen hat. Viel zu lange.

Besonders interessant dabei: Genau diejenigen, die ACTA von Seiten der Bundesregierung jetzt am lautesten den Vertragstext und sein Aushandlungsprozess kritisieren, sind exakt diejenigen, die vorher die von ganz unterschiedlichen Seiten  geäußerten Bedenken immer wieder in den Wind geschossen haben. Die zuständige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die jetzt die „engagierte öffentliche Debatte“ zu ACTA medienwirksam bei You-Tube begrüßt, war es, die das Abkommen am 30. Nov. letzten Jahres im schwarz-gelben Kabinett von der schwarz-gelben Bundesregierung hat absegnen lassen. Bundesverbraucherschutzministerin Aigner (CSU), die sich jetzt hinstellt und mit dem Finger auf die Europäische Kommission zeigt, war es, die Mitte Dezember letzten Jahres im EU-Rat für Fischerei und Landwirtschaft für die Bundesregierung ihre Hand für ACTA gehoben hat

Obwohl seit über zwei Jahren immer und immer wieder auf die völlig unzureichende Transparenz der Verhandlungsrunden und die vielfältigen Folgen des Abkommens aufmerksam gemacht wurde, hat die Bundesregierung bei ACTA erst dann die Reißleine gezogen und die weitere Ratifizierung des Abkommens vorerst auf Eis gelegt, als sich mehrere zehntausend Menschen in ganz Europa zu Demonstrationen verabredet hatten, zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten die Ratifizierung  des Abkommens bereits ausgesetzt haben und ebenfalls bereits absehbar war, dass es auch im Europäischen Parlament keine Mehrheit mehr für ACTA geben würde.

Was dieser Tage vielfach – vor allem von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung – nur allzu gern vergessen wird: Bereits im Frühjahr 2010, also zur gleichen Zeit als wir Grünen im Bundestag die erste Anfrage zu ACTA gestellt haben, hat der Bundesrat in seiner 869. Sitzung am 7. Mai 2010 auf Initiative des damaligen Hamburger Innensenators, dem Grünen Justizsenator Till Steffen, eine umfangreiche Entschließung zu ACTA (pdf) gefasst. In dieser Entschließung wurden die maßgeblichen Probleme am ACTA-Verfahren durch die Bundesländer in aller Deutlichkeit aufgezeigt und die Verhandlungspartner zu mehr Transparenz und Beteiligung der Länder aufgefordert.

Hier dokumentieren wir einige Auszüge der Entschließung des Bundesrates zu ACTA:

In der Entschließung des Bundesrates wird zunächst begrüßt, dass sich die EU „bemüht, durch völkerrechtliche Verträ­ge einen effektiven Schutz des geistigen Eigentums zu gewährleisten.“ Ansonsten teilt der Bundesrat die in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zur Transparenz und zum Stand der Verhandlungen über das ACTA zum Ausdruck kommenden Bedenken. Darüber hinaus teilt der Bundesrat „das Bedauern des Europäischen Parlaments über die be­wusste Entscheidung der Beteiligten, nicht im Rahmen etablierter internationa­ler Gremien wie der WIPO und der WTO zu verhandeln“ und gibt zu bedenken, dass ein effektiver und nach­haltiger Schutz geistigen Eigentums und vor Produktpiraterie „nach ei­ner breiten Basis, die nur durch Einbeziehung der größtmöglichen Anzahl von Staaten gewährleistet werden kann“ verlangt. Der Bundesrat bedauert des Weiteren, „dass nicht die im Rahmen der WIPO und der WTO bereit stehenden Strukturen für die Informa­tion der Öffentlichkeit und die Durchführung von Konsultationen zum Tragen kommen.“ Zugleich erinnert der Bundestag an seine Entschließung vom 10. Oktober 2008 (BR-Drucksache 598/08 (Beschluss)), wonach unabhängig von den Bemü­hungen zum Abschluss multinationaler Abkommen auch fair ausgestaltete bilaterale Freihandelsabkommen der EU verstärkt genutzt werden sollten, um auf diese Weise Mindeststandards zum Schutz des geistigen Eigentums zu verankern und Lücken von TRIPS (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) bei der Umsetzung in nationale Rechtsordnungen zu schließen.

Interessant wird es vor allem im Folgenden, wenn der Bundesrat sich dahingehend äußert, dass er eine „substantielle Beteiligung der nationalen Gesetz­gebungsorgane und des Europäischen Parlaments an den Verhandlungen des Abkommens angesichts der weitreichenden Bedeutung für die Freiheitsrechte“ für geboten hält und daran erinnert, „dass sich die Informations- und Mit­wirkungsrechte der Länder auch auf die Vorbereitung und den Abschluss völkerrechtlicher Abkommen durch die EU erstrecken“. Insgesamt teilt der Bundesrat laut Entschließung „die Sorge des Europäischen Parlaments über den Mangel an Transparenz bei den Verhandlungen“ des ACTA-Abkommens.

In seiner Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung „einem Abkommen über den Schutz des geistigen Eigentums nur zuzustimmen, wenn ein solches vollständig dem gemeinschaftlichen Besitzstand entspricht, es nicht der Entwicklung des materiellen Rechts des geistigen Eigentums in der EU vorgreift und es keine Änderung der derzeitigen Rechtslage in Deutschland im nichtkommerziellen Bereich zur Folge hat.“ Des Weiteren fordert der Bundesrat die Bundesregierung explizit dazu auf, „einem Abkommen über den Schutz des geistigen Eigentums erst nach einer Beteiligung der Länder sowie unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Länder zuzustimmen“.

Zu guter letzt begrüßt der Bundesrat in seiner Entschließung „die Forderung des Europäischen Parlaments an die Kommission, im Vorfeld der Zustimmung der EU zu einem konsolidierten Text des ACTA eine Abschätzung der Folgen der Umsetzung des ACTA für die Grundrechte und den Datenschutz durchzuführen und das Europäische Parlament hierüber zu informieren“. Derartige Informationen sollten anschließend auch an die Gesetzgebungsorgane der Mitgliedstaaten der EU weitergegeben werden.

Auch die Begründung der Entschließung des Bundesrates ist sehr interessant. Sie dokumentieren wir an dieser Stelle in voller Länge.

Die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und die Bekämpfung der Produktfälschung und -piraterie sind bereits wegen der hohen wirt­schaftlichen Schäden, die durch Verletzungen geistigen Eigentums und Produktfälschung bzw. -piraterie entstehen, ein zentrales Anliegen der EU, der USA und der weiteren an ACTA beteiligten Staaten. So ist ein effektiver Schutz des geistigen Eigentums und von Urheberrechten ein wichtiger Be­standteil der Innovationsförderung. Daher teilt der Bundesrat grundsätzlich das Bestreben, hierzu völkerrechtliche Abkommen abzuschließen.

Allerdings sind hierbei die verfassungsmäßigen Anforderungen zu beachten. So muss der verfassungsmäßig garantierte Schutz des Eigentums gegen die daraus resultierenden Eingriffe in die ebenfalls in der Verfassung garantierten Rechte wie die Meinungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbst­bestimmung und auf Schutz der Privatsphäre gegeneinander abgewogen und zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden.

Zugleich muss die Wahrung der demokratischen Verfahren gewährleistet sein. Hierfür ist die frühzeitige und umfassende Information des Europäischen Parla­ments, der nationalen Gesetzgebungsorgane und der Öffentlichkeit über den Verlauf der Verhandlungen zu einem solchen Abkommen zu gewährleisten.

Aufgrund der nicht öffentlichen Verhandlung des Abkommens und wenigen offiziellen Unterlagen zu ACTA ist eine abschließende Bewertung des Inhalts des Abkommens derzeit nicht möglich. Es wurden jedoch nicht offizielle Ent­würfe einzelner an den Verhandlungen teilnehmender Staaten bekannt, deren Inhalt im Widerspruch zu der Aussage steht, dass für die EU keine weitrei­chenden Änderungen zu erwarten seien.

Vor diesem Hintergrund besteht Anlass zu der Sorge, dass auch in anderen Be­reichen der nach ACTA angestrebten Zusammenarbeit Regelungen und Durch­setzungsinstrumente zur Debatte stehen, gegen die erhebliche verfassungs­rechtliche Bedenken bestehen. Genannt werden dabei auch die anlasslose Durchsuchung von Laptops, Mobiltelefonen und MP-3-Geräten durch Grenz- und Zollbehörden ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl.

Besonders bei Maßnahmen, die den Zugang zu und/oder die Nutzung von Diensten und Anwendungen durch die Nutzer einschränken, ist sicherzustellen, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einschließlich des Rechts auf Privatsphäre, der Richtervorbehalt sowie der Grundsatz der Subsidiarität geachtet werden.

Auch aus diesem Grund sind die Nichtöffentlichkeit der Verhandlungen und die nur spärlich erfolgende Unterrichtung über den Stand der Verhandlung durch die Kommission und die Bundesregierung, die als Beobachter an den Verhandlungen teilnimmt, kritisch zu würdigen. Des Weiteren würde eine abschließende Regelung hinsichtlich Themenkomplexen, wie der Beschränkung des Internetzuganges, ohne eine vorausgehende öffentliche Diskussion der Bedeutung der Freiheitsrechte der Betroffenen nicht gerecht werden.

Es ist weiterhin in Frage zu stellen, ob ACTA der richtige Weg zu einem um­fassenden Schutz von geistigem Eigentum und vor Produktfälschung ist. Zwin­gender Bestandteil zur Gewährleistung eines möglichst umfangreichen und effektiven Schutzes von geistigem Eigentum und vor Produktfälschung ist ein möglichst weitgreifendes Abkommen unter Einbezug möglichst vieler Staaten.

Vetreterinnen und Vertreter der Bundesregierung tun immer wieder so, als hätten nicht zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerrechts- und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, aus der Wissenschaft und nicht zuletzt aus der Opposition immer wieder auf die mangelnde Transparenz und die nicht absehbaren Folgen des ACTA-Abkommens gewarnt. Fernab der Tatsache, dass die Bundesregierung durch zahlreiche parlamentarische Initiativen der Oppositionsfraktionen des Bundestages mehrfach auf die verschiedenen Problematiken des ACTA-Abkommens aufmerksam gemacht wurde, hat auch der Bundesrat bereits im Frühjahr 2010, also gut zwei Jahre vor der Entscheidung der Bundesregierung, die ACTA-Ratifizierung zunächst auf Eis zu legen, in einer umfangreichen Entschließung auf die Unzulänglichkeiten des Abkommens aufmerksam gemacht. Vor diesem Hintergrund noch immer zu behaupten, man habe keine Kenntnis bezüglich vorgebrachter Kritik gehabt, ist ein starkes Stück.

Hier findet Ihr eine Übersicht unserer Aktivitäten zu ACTA.

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