Heute wurde endlich der Gesetzentwurf der Bundesregierung und der GRÜNE Gesetzentwurf zur Pressefreiheit im Rechtsausschuss des Bundestages diskutiert. Morgen kommt das Thema ins Plenum. Vorweg ging ein monatelanges Hin und Her zwischen Union und FDP, das den Prozess immer weiter verzögert hat. Herausgekommen ist ein absoluter Minimalkonsens und selbst der wird nicht wirklich von der Union mitgetragen.

Eigentlich ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung nur weiße Salbe. Ermittlungen gegen Journalistinnen und Journalisten, die bislang unter dem Vorwand der Beihilfe zum Geheimnisverrat geführt wurden, werden künftig mit dem Verdacht der Anstiftung begründet werden.

Die Koalition ist auch bei dem wichtigen Thema Pressefreiheit heillos zerstritten. Sie hat viel zu lange gebraucht und sich nun auf nichts Neues geeinigt. Nur mit Müh‘ und Not hat die Koalition den Gesetzentwurf der Bundesregierung heute im Rechtsausschuss beschlossen. Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis äußerte seine Angst, dass die Presse immer mächtiger werde und die Politik bestimme. Offenbar fürchten sich Teile der Union vor einer freien und uneingeschränkten Berichterstattung, denn der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU) hatte bereits vorgeschlagen, die Pressefreiheit einzuschränken. Erst zögern und zaudern und anschließend den eigenen Minimalkonsens auch noch diskreditieren. Wer so mit dem Grund- und Menschenrecht auf Pressefreiheit umgeht, offenbart ein grundlegendes rechtsstaatliches Defizit. Auf einen verbesserten Schutz im Straf- und Strafprozessrecht müssen Journalistinnen und Journalisten nun wohl warten, bis Schwarz-Gelb im Bund abgewählt ist.

Unser Gesetzentwurf (Drs. 17/3989) kann echte Verbesserungen erwirken. Wir möchten, dass für Journalistinnen und Journalisten Beihilfe und Anstiftung zum Geheimnisverrat gemäß § 353b StGB straffrei gestellt wird. Der Cicero-Fall hat die Notwendigkeit einer solchen Straffreiheit deutlich aufgezeigt. Die Bundesregierung bleibt in ihrem Entwurf auf halber Strecke stehen und möchte nur Beihilfehandlungen aus der Strafbarkeit nehmen. Das dies nichts bringt, ist offenkundig. Denn fast jede Beihilfehandlung kann auch in eine Anstiftungshandlung uminterpretiert werden. Die Strafverfolgungsbehörden hätten somit in den meisten Fällen nach wie vor die Möglichkeit, Redaktionsräume und Computer zu durchsuchen. Genau diese Einschränkung des Grund- und Menschenrechts auf Pressefreiheit wollen wir verhindern.

Die Bundesregierung fährt einen orientierungslosen Zickzackkurs. Einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht hatte sie im Koalitionsvertrag vereinbart, doch nach der Anhörung dazu im Rechtsausschuss lag die Sache mehr als ein Jahr auf Eis – ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens scheiterte an der heillos zerstrittenen Koalition. Anfang März 2012 entschied der Koalitionsausschuss, das Vorhaben doch zügig und unverändert abzuschließen, nachdem wir einen Bericht angefordert hatten, wie es mit dem Gesetzentwurf weitergehe. Doch auch der neue Beschluss fand wohl nur bei der FDP echte Zustimmung.

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