Viele Telekommunikationsfirmen, das hat eine Studie (begleitende Pressemitteilung), die die europäischen Regulierer vor Kurzem vorgelegt haben, deutlich gemacht, verstoßen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität. Laut der Studie sei die vollständige Blockade oder das bewusste Verlangsamen von Peer-to-Peer-Verkehr (P2P) sowie von Internet-Telefonie via Voice over IP (VoIP) weit verbreitet – vor allem im Bereich des Mobilfunks. Um entsprechende Sperrungen vorzunehmen, setzten die Provider auch durchaus umstrittene Techniken wie die „Deep Packet Inspection“ (DPI) ein.

Die Diskussion um die Wahrung der Netzneutralität und darüber, ob es einer gesetzlichen Festschreibung bedarf, wird seit langem, sowohl auf bundesdeutscher wie auf europäischer Ebene geführt. So hatte die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Kroes die nun vorgelegte Untersuchung vor einem knappen Jahr in Auftrag gegeben und begleitend einen Konsultationsprozess gestartet, um den Bedarf an weiteren – auch gesetzgeberischer – Handlungen auszuloten. An der Studie beteiligten sich circa 250 Festnetz- und 150 Mobilfunkanbieter sowie einige Wirtschaftsverbände und Verbraucherschutzorganisationen. Darüber hinaus machte auch eine Handvoll Privatpersonen von der Möglichkeit Gebrauch, Eingaben im Zuge der begleitenden Konsultation zu machen.

Als Grüne kämpfen wir seit langem für eine echte Netzneutralität – sowohl auf deutscher wie auf europäischer Ebene. Die steigende Zahl der Meldungen bei http://respectmynet.eu hatte schon vor längerem gezeigt, dass sich Probleme hinsichtlich der diskriminierungsfreien Übertragung von Daten und Inhalten derzeit vervielfachen. Neben dem Gremium der europäischen Telekommunikations-Regulierer hatte auch die Kommission dazu aufgerufen, zur Diskriminierungsfreiheit im Internet Stellung zu beziehen. Als Grüne hatten wir uns an den Konsultationsprozessen beteiligt und sowohl den Telekommunikations-Regulierern als auch dem Generaldirektorat Informationsgesellschaft der Europäischen Kommission die beiden Anträge zur Netzneutralität (BT-Drucksache 17/3688 und 17/7526) zugesandt, die wir als Grüne in dieser Legislatur zur Wahrung der Netzneutralität vorgelegt hatten. Hier findet Ihr mein Begleitschreiben an europäische Regulierer und Kommission, in dem ich auf die zunehmende Gefährdung der Netzneutralität hingewiesen habe.

Als Grüne haben wir es begrüßt, dass sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments im November 2011 mit großer Mehrheit in einer Entschließung zur Netzneutralität für die Wahrung dieses grundlegenden Prinzips, das den Erfolg des Internets erst möglich gemacht hat, ausgesprochen haben. In der Entschließung hatten die Abgeordneten die Europäische Kommission aufgefordert, sich stärker als bisher für die Durchsetzung des Prinzips der Netzneutralität einzusetzen. Des Weiteren wird die Kommission aufgefordert, nach dem Erscheinen des von der Kommission in Auftrag gegebenen gemeinsamen Untersuchungsberichts der europäischen Regulierungsbehörden, der nun vorgelegt wurde, innerhalb eines halben Jahres zu prüfen, ob es nicht angeraten scheint, einen europäischen Rechtsrahmen zur Sicherung der Netzneutralität vorzulegen, durch den ggf. eine Behinderung oder Blockierung von Inhalten, Diensten oder Anwendungen verhindert werden soll.

Als grüne Bundestagsfraktion haben wir die Bundesregierung in unserem Antrag “Gegen das Zwei-Klassen-Internet – Netzneutralität in Europa dauerhaft gewährleisten” schon vor langer Zeit dazu aufgefordert, sich – auch auf europäischer Ebene – für eine gesetzliche Regelung zur Festschreibung der Netzneutralität einzusetzen. Im Vorfeld der Debatte um die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes hatten wir Übersetzungen der niederländischen, belgischen und französischen Gesetzesentwürfe anfertigen lassen, die wir  allen Interessierten zur Beförderung der politischen Debatte zur Verfügung gestellt haben.

Nachdem der Wirtschaftsausschuss des Bundestages bereits am 8. Juni letzten Jahres eine Anhörung veranstaltet hat (hier ein Artikel von uns dazu), und sich auch das Forschungsministerium in einem Thesenpapier für die Erhaltung der Netzneutralität als Grundlage fairen Wettbewerbs ausgesprochen hatte (hier ein Artikel von uns dazu), organisierte auch das Bundeswirtschaftsministerium einen sogenannten “Fachdialog Netzneutralität”, der ebenfalls das Ziel verfolgte, “konkreten Handlungsbedarf“ herauszuarbeiten. Auch darüber hatten wir ausführlich berichtet.

Zudem hat sich auch einer eigenen Projektgruppe der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages intensiv mit der Thematik beschäftigt. Hier findet Ihr den Zwischenbericht der Projektgruppe Netzneutralität (pdf 752 KB). Auch dort zeichneten sich bezüglich der Netzneutralität, anders als dies in anderen Projektgruppen der Fall war, große Differenzen zwischen den einzelnen Fraktionen ab. Auf gemeinsame Handlungsempfehlungen konnten sich die Mitglieder der Projektgruppe nicht einigen. Die unterschiedlichen Auffassungen spiegeln sich deshalb im Abschnitt „Sondervoten“ wieder.

Trotz dieser intensiven Diskussionen auf Bundes- und Europaebene und der Erkenntnis, dass die Netzneutralität akut gefährdet ist, hat es die schwarz-gelbe Bundesregierung bisher leider verpasst, eine gesetzliche Regelung zur Wahrung der Netzneutralität vorzulegen. So hieß es von Seiten der Bundesregierung bislang immer, dass bisher keine Verstöße gegen das Prinzip der Netzneutralität festgestellt werden konnten. Warum man, trotz anderslautender Formulierungen im schwarz-gelben Koalitionsvertrag, unbedingt erst abwarten will, bis bei der Netzneutralität das Kind in den Brunnen fällt, um erst dann zu handeln, ist und bleibt mir schleierhaft – gerade wenn es doch angeblich keine Verstöße gibt.

Die letzte große Chance, die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben, hatte sich bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetz geboten. Nachdem die Bundesregierung bereits unseren Antrag „Gegen das Zwei-Klassen-Internet“ abgelehnt hatte, vertat sie leider auch diese Chance einer gesetzlichen Klarstellung und votierte gegen unseren grünen Änderungsantrag zur Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz ebenfalls abgelehnt.

Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net sieht anhand der vorläufigen Ergebnisse den „Laisser-faire“-Ansatz der Europäischen Kommission in Sachen Netzneutralität zu Recht als gescheitert an. Nach der Vorlage der Studie der Europäischen Regulierungsbehörden und der Ankündigung der Kommission, in Kürze weitere, konkrete Vorschläge zur Wahrung der Netzneutralität vorzuzulegen, wird es immer wahrscheinlicher, dass es hier zu einer gesetzlichen Regelung auf europäischer Ebene kommt. Eine solche gesetzliche Regelung ist überfällig – auch weil die schwarz-gelbe Bundesregierung trotz mehrfacher Aufforderung noch immer unwillens ist, die für unsere moderne Wissens- und Informationsgesellschaft und die weitere Entwicklung eines freien und offenen Internets so elementare Netzneutralität abzusichern.

Hier findet Ihr eine Übersicht aller unserer bisherigen Initiativen zur gesetzlichen Wahrung der Netzneutralität.

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