Am gestrigen Donnerstagabend stand unter anderem auch die zweite und dritte Beratung eines Entwurfs der Bundesregierung für ein „Gesetz über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes“, das sogenannte Bundesgeoreferenzdatengesetz, auf der Tagesordnung des Plenums des Bundestages. Dem Entwurf der Bundesregierung fügten die Koalitionsfraktionen noch eine Klarstellung (PDF-Datei) an, dass das Vorhaben allein für die geodätischen Referenzsysteme und -netze des Bundes gelte. Der Bundesrat hatte eine frühere Vorlage Ende 2011 mit Hinweis aus „fachliche, finanzpolitische sowie verfassungsrechtliche Bedenken“ abgelehnt und Nachbesserungen gefordert. Nebenan bei Heise wurde ausführlich über das Gesetzesvorhaben und der Kritik daran berichtet.

Für den Gesetzentwurf  votierten die Regierungsparteien und die SPD, während die Linken sich enthielten.Wir Grüne stimmten gegen die Vorlage. Da die gestrigen Reden nicht gehalten wurden, sondern „zu Protokoll“ gingen, dokumentiere ich meine Rede hier noch einmal. Über Kritik und Anregungen freue ich mich immer.

Rede Bundesgeoreferenzdatengesetz (BGeoRG), BT-Drs. 17/7375

Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen)

 

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Ziele des Entwurfes für ein  Bundesgeoreferenzdatengesetz unterstützen wir ausdrücklich. Die angestrebte stärkere Standardisierung der Erfassung und Darstellung  von Georeferenzdaten ist Voraussetzung für die sinnvolle Nutzung dieser Daten durch die Behörden, die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft.

Geodaten sind von großem Wert für die Erfüllung der Aufgaben der Verwaltung, etwa für die Planung von modernen Transport- und Kommunikationssystemen. Die Öffentlichkeit und Zugänglichkeit von Geodaten ist zudem ein wichtiges Element der notwendigen Transparenz im demokratischen Rechtsstaat, in dem Bürgerinnen und Bürger  mitdiskutieren und mitentscheiden wollen und sollen – zum Beispiel über die Verwirklichung von Infrastrukturprojekten. Geodaten sind außerdem ein wichtiges Wirtschaftsgut, aus dem neue, innovative Produkte entwickelt werden können.

Voraussetzung für eine effiziente Verwertung ist neben der öffentlichen Zugänglichkeit dieser Daten auch eine Standardisierung von Erfassung und Darstellung und eine größere Interoperabilität der technischen Formate, in denen die Daten zur Verfügung gestellt werden.

Meine Damen und Herren, natürlich ist eine solche Standardisierung auch für den europäischen und internationalen Austausch nötig. Und da haben wir vor allem auch im Hinblick auf die EU-Anforderungen aus der INSPIRE-Richtlinie noch einigen Aufholbedarf. Sowohl was die Zugänglichkeit als auch was die Standardisierung der Veröffentlichung und die Downloadbarkeit dieser Daten angeht.

Insofern begrüße ich das Vorhaben der Bundesregierung, sich da weiter zu entwickeln. Was uns die Bundesregierung mit diesem Gesetzesentwurf hier vorlegt, ist nach dem Geodatenzugangsgesetz 2009 aber leider nur ein weiterer Fetzen im Flickenteppich der gesetzlichen Regelungen zu Geodaten, der die wesentlichen Fragen und Probleme – das muss man leider an dieser Stelle sagen – auch weiterhin offen lässt.

Dabei ist mir klar, dass die Standardisierung von Geodaten im Gefüge unseres Bundesstaates keine einfache Sache ist. Was aber nun nach jahrelanger Verhandlung des Gesetzesentwurfs heraus gekommen ist, kann aus meiner Sicht vor allem in zwei Bereichen nicht befriedigen:

Erstens reichen die getroffenen Regelungen, die zu einer größeren Standardisierung führen sollen, in keinster Weise aus, um eine stärkere Standardisierung und die Weiterentwicklung zu einem modernen, offenen Staat wirksam zu fördern. Es ist zu wenig, wie der vorliegende Gesetzentwurf das tut, einem interministeriellen Ausschuss für Geoinformationswesen die Befugnis zu übertragen, technische Richtlinien festzulegen und das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie zur selbständigen Bundesoberbehörde aufzuwerten. Da müsste sich der Gesetzgeber schon etwas weiter vorwagen und selbst Grundprinzipien des modernen offenen Staates im Sinne von Open-Data-Prinzipien festlegen.

Völlig unbefriedigend und unangemessen ist an dem Gesetzesentwurf außerdem, dass die zentralen Interessen- und Konfliktpunkte, die sich  bei der Bereitstellung von Geodaten immer ergeben, in dem Gesetzesentwurf einfach ausgeklammert werden. Der schwierige Konflikt zwischen verschiedenen öffentlichen und privaten Interessen, zwischen dem berechtigten Transparenzinteresse der Öffentlichkeit, den wirtschaftlichen Interessen an Geodaten und den Datenschutzinteressen der Betroffenen löst sich aber nicht dadurch in Wohlgefallen auf, dass man ihn totschweigt. Wie man den Konflikt zwischen Transparenzanforderungen auf der einen Seite und Datenschutzinteressen auf der anderen Seite löst, ist zweifellos eine schwierige Frage in einer modernen Demokratie. Darauf gibt es gewiss keine einfachen Antworten, auch wir haben diese nicht. Dennoch hat sich meine Fraktion auf den Weg gemacht, diese Fragen anzugehen. Sie hingegen, klammern diese Frage einfach aus. Ich bin sicher, dass uns diese Fragen in den nächsten Jahren hier noch öfter beschäftigen wird, zum Beispiel bei der Reform des Informationsfreiheitsgesetzes.

Zwei Dinge aber liegen auf der Hand und sie machen den vorliegenden Gesetzentwurf ohne jegliche Behandlung von Datenschutzfragen so unzureichend: Geodaten können von persönlichkeitsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Relevanz sein. Das bestreitet meines Wissens auch niemand. Und diese Persönlichkeitsrechts- und Datenschutzrelevanz potenziert sich mit einer Standardisierung der Erfassung, Darstellung und Bereitstellung, sie potenziert sich mit der Interoperabilität und der Vereinheitlichung technischer Richtlinien für die Bereitstellung von Daten. Denn dadurch wird es viel einfacher, Informationen mit Personenbezug zu sammeln, zu bündeln und weiter zu verarbeiten. Damit muss man umgehen, das muss datenschutzrechtlich aufgefangen werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf verliert darüber jedoch kein Wort. Meine Fraktion und ich können dem Entwurf deshalb leider nicht zustimmen.

Herzlichen Dank!

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