Morgen wird Staatssekretär Dr. Max Stadler aus dem Bundesministerium für Justiz im Unterausschuss Neue Medien sein, um den Abgeordneten Rede und Antwort zum Leistungsschutzrecht zu stehen – leider in einer nichtöffentlichen Sitzung.

Wir sehen ein Leistungsschutzrecht für Verlage nach wie vor sehr kritisch. Die Bundesregierung hat zwar betont, dass lediglich gewerbliche Angebote wie News-Aggregatoren zahlen sollen. Aber schon hier stellen sich viele Fragen: Was sind news-Aggregatoren genau? Zahlen nur sie? Oder alle gewerblichen Anbieter? Wo soll die Grenze zwischen privaten und gewerblichen Angeboten im Netz verlaufen? Ist ein Blog mit journalistischen Inhalten gewerblich oder privat, wenn über einen flattr button gespendet werden kann? Wenn schon ein solches Angebot unter gewerblich fallen würde, hätte das enorme Konsequenzen für die Vielfalt im Netz. Und was genau der Schutzgegenstand des Leistungsschutzrechtes eigentlich sein soll, ist auch noch unklar.

Offenbar scheint sich die Koalition da selbst nicht einig. So hat beispielsweise Unionsvize Kretschmer kürzlich verkündet, Snippets und Links müssten frei bleiben. Ja, was will man denn dann zusätzlich schützen, wenn nicht das? Auch wie die auszuschüttenden Gelder an die Nutzung gekoppelt werden sollen, ist weiterhin unklar. Würde jede einzelne Nutzung gemessen werden, wäre es ein riesiger bürokratischer Aufwand. Es kann also nur um eine Pauschalabgabe gehen. Und da ist doch sehr fraglich, ob Google und Co das mitmachen oder nicht lieber ihr deutsche Verlagsangebote aus ihrem News-Angebot streichen, wie sie es bereits beispielsweise 2011 mit belgischen Zeitungen gemacht haben.

Zudem würden von einem Leistungsschutzrecht in erster Linie die großen Verlage profitieren, weil deren Inhalte im Netz in der Regel häufiger abgerufen werden. Auch hier also kein Gewinn für die Vielfalt oder Qualität.

Journalistinnen und Journalisten erhalten im Zweifel wenig bis nichts. Bislang wissen wir nicht, in welcher Höhe sich eine „angemessene Vergütung“ für die Journalistinnen und Journalisten bewegen soll. Vermutlich überlässt man das am Ende den verhandelnden Parteien. Und das dürfte ebenso erfolglos ausfallen wie die Verhandlungen um angemessene Vergütung aus dem Urhebervertragsrecht.

Ob die Bundesregierung den Verlagen damit im Kampf gegen die digitale Konkurrenz namens  Google, Facebook oder Amazon einen Gefallen tun wird, ist die große Frage. Es spricht alles für das Gegenteil. Die Regierung setzt mit dem Leistunsschutzrecht keinen Impuls bei den Verlegern, neue Geschäftsmodellen zu entwickeln. Im Gegenteil, sie setzt ihre bisherige Lobbypolitik fort, verteilt großzügig verfrühte Wahlkampfgeschenke und duckt sich ansonsten weg.

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