Anlässlich höchst widersprüchlicher Aussagen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung in Sachen ACTA habe ich im Rahmen der morgigen Parlamentarischen Fragestunde mehrere Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Die von mir eingereichten Fragen, die die Bundesregierung morgen beantworten wird, lauten wie folgt:

Was ist die augenblickliche inhaltliche Position der Bundesregierung bezüglich des Anti Counterfeiting Trade Agreements („ACTA-Abkommen“) – auch vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung der Europäischen Kommission, das Abkommen durch den Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen zu wollen – und wie wird der weitere Ratifizierungsprozess in Deutschland in zeitlicher Hinsicht aussehen?

Wir sich die Bundesregierung, die ja bereits vor geraumer Zeit der „Friends of Transparency-Initiative“ beigetreten ist, gegenüber den Verhandlungspartnern für eine Offenlegung sämtlicher Dokumente, die im Zusammenhang der einzelnen Verhandlungsrunden erstellt wurden, einsetzen?

Als Grüne äußern wir seit beinahe zwei Jahren unsere Bedenken anlässlich des Abkommens – sowohl was dessen Inhalt als auch was dessen höchst undemokratisches Zustandekommen angeht. Die Bundesregierung hat unsere Bedenken, die wir zusammen mit der Zivilgesellschaft immer wieder vorgebracht haben, stets ignoriert.

Am  30. November 2011 hat das schwarz-gelbe Bundeskabinett dem ACTA-Abkommen in einem einstimmigen Beschluss grünes Licht gegeben – übrigens unter Federführung der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die jetzt in youtube-Videos die „engagierte öffentliche Debatte“, die „notwendig und geboten“ sei lobt und fordert, dass „alle Fakten auf dem Tisch“ kommen.

Ähnlich äußerte sich auch Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), die am 20. Februar 2012 der Europäischen Kommission schwere Versäumnisse bei ACTA vorwarf und mit den Worten zitiert wird, dass „vor allem Brüssel“ da „geschlafen“ habe –  angesichts der Tatsache, dass im EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei das ACTA Mitte Dezember beraten wurde und es die zuständige Ministerin selbst war, die die Zustimmung der Bundesregierung zu verantworten hat, eine bemerkenswerte Aussage.

Neben den beiden Ministerin, die nun versuchen, sich zur Sperrspitze der ACTA-Gegner zu stilisieren, haben sich mehrere Unionsabgeordnete, darunter der Kollege Krings, bezüglich ACTA zu Wort gemeldet. Letztgenannter gab an, „keinen weiteren Diskussionsbedarf“ bezüglich ACTA mehr zu sehen und erklärte im Namen von Bundesregierung und Bundestag, dass die „umfangreichen Beratungen über ACTA abgeschlossen“ seien. Die Justizministerin forderte er auf, „ein Bekenntnis“  zu ACTA abzulegen.

Zu guter letzt wurde Regierungssprecher Seibert mit den Worten zitiert: „Grundsätzlich halte die Bundesregierung an Acta fest“. Wir haben die oben genannten Fragen an die Bundesregierung gerichtet, da wir uns als Opposition fragen: Was gilt denn nun in Sachen ACTA und was heißt es eigentlich, wenn der Regierungssprecher angibt, dass man „grundsätzlich“ an ACTA festhalte?

Über die Antworten der Bundesregierung halten wir Euch auf dem Laufenden. Wer die morgige Fragestunde live verfolgen will, kann dies voraussichtlich ab 13.35 Uhr im Web-TV des Bundestages, auf mobilen Endgeräten und im Parlamentsfernsehen tun.

Zu mündlichen parlamentarischen Fragen:
Grundsätzlich hat jeder MdB die Möglichkeit, pro parlamentarischer Fragestunde zwei mündliche Fragen an die Bundesregierung zu richten. Diese müssen im Vorfeld schriftlich eingereicht werden und werden dann während der Fragestunde (in der Regel von einem Staatssekretär, gelegentlich aber auch von der Ministerebene persönlich) beantwortet. Zu jeder Antwort können spontan zwei Nachfragen gestellt werden. Diese müssen nicht vorher schriftlich eingereicht werden. Grundsätzlich kann jedes Mitglied des Bundestages auch zu den Antworten auf die Fragen, die ein anderer MdB eingereicht hat, Nachfragen stellen.

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