Gestern hatten wir in einem Blogpost von unserer Kleine Anfrage mit dem Titel “Unklarheiten bei der Stiftung Datenschutz” (pdf 63 KB), die wir am  26.01.2012 an die Bundesregierung gerichtet haben, berichtet. Heute haben uns die Antworten der Bundesregierung erreicht.

Die Bundesregierung bestätigt durch ihre Antworten auf unsere Kleine Anfrage unsere ärgsten Befürchtungen: Das für die Stiftung vorgesehene Konzept fällt weit hinter den ohnehin stark verbesserungsbedürftigen Status Quo bei Datenschutzauditierung und Gütesiegel zurück. Die Akzeptanz und die Durchschlagskraft der Stiftung sindaus heutiger Perspektive  akut gefährdet.

Ohne ein eigenständige Zertifizierungskompetenz fehlt auch zukünftig ein akzeptables und vereinheitlichtes Gütesiegel-Angebot auf Bundesebene. In der Antwort der Bundesregierung wird weiter deutlich: Die Organe der Stiftung sollen allein vom Innenminister benannt und weitgehend mit Wirtschaftsvertretern besetzt werden. Von der ursprünglich geplanten Unabhängigkeit der Stiftung, die auch von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder eingefordert wurde, kann  keine Rede mehr sein. Die Stiftung verkommt so zu einem schwarz-gelben Wirtschaftstrojaner.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Beauftragten der Länder hatten mehrfach auf die erforderliche Unabhängigkeit der neuen Datenschutzinstitution hingewiesen, zuletzt in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 04.11.2010. Werden die aktuellen Pläne der Bundesregierung tatsächlich umgesetzt, werden sich die Datenschutzbeauftragten zukünftig mit offiziell daherkommenden Stellungnahmen eines Gremiums herumschlagen müssen, das zum Sprachrohr der Wirtschaft degradiert wird. Zudem droht der faktische Zwang zur Koordinierung die unabhängige Aufsicht zu verwässern.

Unabhängigkeit und effektiver Datenschutz schaffen Verbrauchervertrauen. Vertrauen ist die Grundlage des Online-Handels. Solange weder Bundesregierung noch Wirtschaftsverbände diese Grundsätze ernst nehmen, werden sie keine der dringend benötigten Verbesserungen im Datenschutz bewirken. Dass genau dies das eigentliches Ziel der Bundesregierung sein könnte, zeigt auch die geplante Deckelung der Stiftungsausgaben und die allein mit sachfernen Erwägungen begründete Verlegung der Stiftung nach Leipzig.

Nach dem ACTA-Debakel droht nun auch die Stiftung Datenschutz für die federführende Bundesjustizministerin zum Fehlgriff zu werden.

Hier findet Ihr die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage (pdf 1,9 MB).

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