Der schon vorher in Grundzügen bekannte Bericht des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Peter Schaar, bezüglich des Einsatzes staatlicher Überwachungssoftware, der eigentlich als Verschlusssache nicht das Licht der Öffentlichkeit erblicken sollte, ist vor wenigen Tagen geleakt worden.

Der als Verschlusssache eingestufte Schaar-Bericht offenbart weitere massive Mängel der eingesetzten Spionage-Technik und des Umgangs mit ihr. Die technische Unmöglichkeit der Löschung von Inhalten, die den verfassungsrechtlich gebotenen Kernbereichsschutz betreffen, ist skandalös. Die Bundesregierung hat sich bei der Beschaffung der grundrechtssensiblen Software mindestens fahrlässig verhalten. Auch der im Schaar-Bericht festgestellte, offenkundig viel zu leichtfertige Umgang mit Daten der Betroffenen lässt das BKA nicht gut aussehen. Erhebliche Verstöße gegen selbstverständliche Regelungen im Umgang mit derart sensitiven Daten werfen die Frage auf, wie es um das Datenschutzmanagement bei den geprüften Behörden steht. Zudem drückt die Bundesregierung auch weiterhin beide Augen zu, wenn Unternehmen die mit öffentlichen Mitteln im Millionenbereich entwickelte Software in alle Welt veräußern. Heute wissen wir, dass entsprechende Programme nur allzu gern auch von autoritären und totalitären Staaten eingesetzt werden.

Insgesamt wurden durch die Analyse Schaars mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Die Debatte um die Rechtmäßigkeit des Einsatzes entsprechender Programme dürfte damit noch lange nicht abreißen. Vielmehr steht zu vermuten, dass die Debatte um den Einsatz entsprechender Software durch staatliche Stellen in den nächsten Wochen und Monaten an Intensität gewinnen dürfte. Dreh- und Angelpunkt der anstehenden Diskussionen dürfte einmal mehr die Frage sein, welche Erkenntnisse die weitere Analyse des Quellcodes der eingesetzten Software noch alles ans Tageslicht bringt. Eine solche Analyse hat bis heute nicht stattgefunden. Ohne sie ist eine seriöse Einschätzung des Programms jedoch nicht möglich. Dies hat schon der CCC unmittelbar nach der ersten Analyse moniert. Als Grüne haben wir die Bundesregierung daher heute noch einmal aufgefordert, endlich eine umfassende Aufklärung über die Programme und deren Einsatz zu ermöglichen. Dies hatten wir bereits vor der Analyse des Trojaners durch den Bundesdatenschutzbeauftragten gefordert.

Wer angesichts der nach wie vor unklaren Sachlage bereits neue Rechtsgrundlagen für den Trojaner fordert, will sich vor der anstehenden Aufgabe drücken. Ohne eine vollständige Untersuchung aller zum Trojanereinsatz erhobenen Vorwürfe darf es keine Fortführung dieses rechtsstaatlich höchst fragwürdigen Instruments geben.

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