Am heutigen Tag findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Thema Funkzellenabfragen statt. Wir hatten ausführlich über die Anhörung und deren Zustandekommen gebloggt. Gegenstand der heutigen Anhörung, zu der von den Fraktionen verschiedene Sachverständige eingeladen wurden, sind zwei Gesetzesentwürfe von Grünen und Linken.

Wir Grünen haben unseren Vorschlag zu einer bürgerrechtskonformen Ausgestaltung der Funkzellenabfrage vorgelegt. Der grüne Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zu einer rechtsstaatlichen und bürgerrechtskonformen Ausgestaltung der Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme“ sieht zum einen vor, die materielle Eingriffsschwelle anzuheben: Der Einsatz soll künftig auf schwere Straftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung beschränkt sein. Auch wollen wir die richterliche Begründungspflicht ausweiten und präzisieren, vergleichbar wie jetzt bereits bei der DNA-Analyse. Die Ermittlungsergebnisse sollen künftig auch an den anordnenden Richter rückgekoppelt und der Richtervorbehalt erweitert werden – auch für Fälle der Datenübermittlung in andere Strafverfahren oder zur Gefahrenabwehr. Zudem sehen wir die Vervollständigung statistischer Unterlagen vor: Mitzuteilen sind künftig auch die Zahlen der nicht-individualisierten Funkzellenabfragen und die Anzahl der betroffenen Unbeteiligten in den entsprechenden Verfahren.

Nachdem die Diskussion um die Funkzellenabfragen vor allem nach den Ereignissen am Rande der letztjährigen Proteste gegen eine Demo von Rechtsextremen in Dresden geführt wurde, ist seit Kurzem klar, dass das Instrument der Funkzellenabfrage auch in anderen Bundesländern großzügig eingesetzt wird. So berichtete Netzpolitik.org von einer weiteren massenhaften, nicht-individualisierten Abfrage von Mobilfunk-Daten in Berlin. Gestern wurde bekannt, dass deren Ausmaß noch einmal um einiges größer war, als bisher bekannt. Das Aufrechterhalten der These, die auch in verschiedenen Stellungnahmen, die zur heutigen Anhörung von den Sachverständigen eingereicht wurden, dass es sich bei der Dresdner Abfragepraxis um einen Einzelfall gehandelt habe, scheint vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse zumindest fragwürdig zu sein. Auch vor diesem Hintergrund verspricht die heutige Anhörung spannend zu werden.

An dieser Stelle dokumentieren wir die Stellungnahmen der einzelnen Sachverständigen. Die Fraktion der Grünen hat Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, als Sachverständigen eingeladen.

Eine Übersicht unserer bisherigen Initiativen in Sachen Funkzellenabfrage findet Ihr hier.

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