Der Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern hat sich gestern geeinigt. Es wurde beschlossen, dass

  1. ein KfW-Programm zur Förderung des Breitbandausbaus besser beworben werden soll. Bislang war kaum jemandem bewusst, dass es ein solches Programm überhaupt gibt.
    Wir finden: Das ist ja gut und schön. Völlig absurd aber ist, dass es zu so einer Entscheidung einen ganzen Vermittlungsausschuss braucht. Das hätte längst geschehen können.
    Die Bundesregierung ist unglaubwürdig. Einerseits betont sie, dass ihr der Breitbandausbau wichtig sein, ist aber dagegen, dass die Unternehmen zu einem Ausbau der Grundversorgung verpflichtet werden. Andererseits gibt es  ein KfW-Programm, dass für den Breitbandausbau genutzt werden kann. Aber keiner weiß davon. Bislang ist auf der Website der KfW-Programmübersicht überhaupt nicht ersichtlich, dass eine solche Förderung möglich ist. Das Wort Breitband taucht an keiner Stelle auf. Das zeigt uns vor allem: die Bundesregierung legt sich beim Breitbandausbau nicht in Zeug.
  2. die Länder auf den ersten beiden Ebenen der Frequenzverwaltung das Recht auf Mitentscheidung erhalten. Zukünftig müssen die Länder Änderungen zustimmen und werden nicht mehr nur angehört. Wenn zum Beispiel Frequenzen, die bislang für den Rundfunk genutzt wurden, neu zugeteilt und versteigert werden. Beispielsweise wurden die LTE-Frequenzen, die jetzt im ländlichen Raum für den Breitbandausbau via Funk genutzt werden, vor knapp zwei Jahren versteigert. Vorher hat sie vor allem der Rundfunk genutzt.  Im Gegenzug verzichten die Länder auf der dritten Ebene der Frequenzverwaltung auf ihre Mitspracherechte.

    Wir finden: Das ist ein gutes Ergebnis. Rundfunk ist Ländersache. Und wenn dem Rundfunk Frequenzen „entwendet“ werden, müssen die Bundesländer unbedingt mitentscheiden.Die Länder wurden bei der vergangenen Frequenzumwidmung der LTE-Frequenzen über den Tisch gezogen. Denn einer Frequenzumwidmung folgen meist Störungen von Geräten, die Funk nutzen. Hier waren es Funkmikrophone, und der Bund hat die Länder bei der Entschädigung der Betroffenen erst mal im Regen stehen gelassen.
  3. die Kriterien zur Entschädigung all der Einrichtungen gelockert werden, die von diesen Funkstörungenbetroffen sind (Musikhäuser, Theater, Kirchen, Kommunen etc. können zum Teil ihre Mikrophonanlagen nicht mehr nutzen). Weil dadurch mehr Institutionen ein Anrecht auf Entschädigung haben, muss auch mehr Geld vom Finanzminister bewilligt werden, um Entschädigungen zu leisten. Außerdem ist der Zeitraum ausgeweitet worden, einen Antrag zu stellen.Wir finden: Gute Entscheidung, wir haben das schon in einem Antrag 2010 gefordert. Denn es kann nicht sein, dass Theater und Konzerthäuser ihre Musikanlagen nicht mehr nutzen können und dann nicht einmal entschädigt werden.
  4. Die Länder bekommen bei zukünftigen Frequenzversteigerungen die Hälfte der Einnahmen. Bislang ging das ganze Geld an den Bund. Bei der letzen Versteigerung waren das rund 4 Milliarden Euro, bei der UMTS-Versteigerung rund 50 Milliarden Euro. Allerdings: diese Erklärung von Bund und Ländern, das Geld zu teilen, steht auf wackeligen Füßen. Es gab dazu nach der Versteigerung der UMTS-Lizenzen ein Verfassungsgerichtsurteil. 2002 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es keine verfassungsrechtliche Grundlage für eine Beteiligung der Länder an den Ersteigerungserlösen gibt, weil Telekommunikation in dem Verwaltungsbereich des Bundes liegt. Deshalb ist diese Vereinbarung nicht mal das Papier wert, auf dem sie steht. Wenn der Bund nicht will, ist er rechtlich nicht an diese Absichtserklärung gebunden. Bei so viel Geld, ist davon auszugehen, dass der Bund nicht teilen will.

Wir hatten noch andere Mängel im Telekommunikationsgesetz kritisiert:

  1. Es gibt keine Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter, eine Breitbandgrundversorgung für alle Haushalte bereit zu stellen.
  2. Es gibt keine kundenfreundlichen Konditionen für einen Zwölf-Monatsvertrag, zum Beispiel bei berufsbedingten Umzügen.
  3. Es gibt keine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität.
  4. Der Datenschutz wird nicht verbessert.

Diese Punkte wurden aber im Vermittlungsausschuss nicht verhandelt, sondern bereits bei den Beratungen im Bundestag abgelehnt.

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