Momentan gibt es auf sueddeutsche.de eine Diskussion zu ACTA und der Zukunft des Urheberrechts. Einen grundsätzlichen Aufschlag gab es von Dirk von Gehlen und jetzt folgen Interviews mit Fachpolitikern aus den einzelnen Parteien. Ab heute steht auch das Interview mit Malte Spitz auf der Seite was ihr unten nachlesen könnt und stark auf dem Beschluss (PDF) der vergangenen Parteitages aufbaut und die grüne Position deutlich macht. Die Debatte läuft auch bei twitter unter dem Hashtag #urheberdebatte

Das Inteview im Wortlaut nach sueddeutsche.de :

Was ist die Alternative zu Acta?
Bei Acta geht es primär um die Durchsetzung des bestehenden Urheberrechts oder auch des Markenrechts. Statt aber den Status Quo immer stärker zu zementieren, brauchen wir vielmehr eine Modernisierung und Reform des Urheberrechts. Im Verhandlungsprozess zu Acta wurde der Weg der stärkeren Repression immer wieder klar aufgezeigt. Und auch, wenn diese jetzt nicht mehr verbindlich vorgeschrieben sind: Acta atmet diese durch seine wachsweichen Ausformulierungen weiterhin.

Die jetzige Überprüfung des Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof durch Vorlage durch die EU Kommission ist überfällig, ersetzt aber keine politische Auseinandersetzung und darf nicht zum Freifahrtschein in den anstehenden politischen Beratungen werden.

Der Weg muss grundsätzlich ein anderer sein. Statt neue Durchsetzungsabkommen zu verhandeln, sollte viel stärker international, in voller Transparenz des Verfahrens und unter Beteiligung aller Stakeholder die Debatte über die Reform und Modernisierung des Urheberrechts angestoßen werden.

Sollte angesichts der Möglichkeit zur digitalen Kopie das Urheberrecht reformiert werden?
Das Urheberrecht muss nicht nur aufgrund von digitalen Kopien reformiert werden, es muss insgesamt modernisiert werden. Es muss der Realität stärker angepasst, die Undurchschaubarkeit behoben und die Verschärfungen der Vergangenheit müssen zurückgenommen werden.

Wir wollen, dass das Urheberrecht zukünftig stärker zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung unterscheidet, wir wollen, dass die Interessen und Rechte der NutzerInnen auch im Urheberrecht ihr zu Hause finden. Das alles funktioniert aber nur in einem Zusammenspiel, bei dem wir auch die UrheberInnen an sich wieder stärken, bspw. durch eine Reform des Urhebervertragsrechts, um sie in eine bessere Verhandlungsposition zu bringen.

Was sollte im digitalen Bereich erlaubt sein – und was nicht. Und welche Sanktionen sollte es geben?
Die Trennung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung muss stärker vollzogen werden. Unser Ziel ist es, die nicht-kommerzielle Nutzung zu erlauben und rechtlich abzusichern, und dafür über eine Pauschalvergütung eine angemessene Vergütung für die UrheberInnen zu schaffen. Der Weg dahin ist noch lang, aber wir müssen jetzt die offenen Fragen klären und die notwendigen Konzepte weiterentwickeln und präzisieren. Darauf liegt unser Fokus.

Zukünftig soll die nicht-kommerzielle Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet weder straf- noch zivilrechtlich verfolgt werden, unabhängig von deren Quelle. Unser Ansatz lautet „vergüten statt verfolgen“. Dieser kann aber nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn wir zum Beispiel die Verwertungsgesellschaften reformieren. Es ist dringend notwendig, ihre internen Strukturen zu demokratisieren und auch so die Verteilung der Einnahmen endlich gerechter und realitätsnäher zu gestalten.

Den Aufbau entsprechender Sperr- und Filterinfrastrukturen zur besseren Rechtsdurchsetzung lehnen wir ebenso als unverhältnismäßig ab, wie abgestufte Warnmodelle, die beispielsweise in Frankreich angewandt werden und letztlich am Ende die Kappung des privaten Internetanschlusses bedeuten können. Zudem sehen wir dringenden Handlungsbedarf bei der bestehenden Abmahnpraxis: Sie muss in dieser Form beendet werden. Als einen ersten Schritt in diese Richtung fordern wir eine Bagatellgrenze in §106 UrhG, um Fälle mit geringem Unrechtsgehalt zu entkriminalisieren.

Wie kann eine angemessene Vergütung für Künstler im digitalen Zeitalter gewährleistet werden?
Auch in Zukunft muss es eine angemessene Vergütung der UrheberInnen geben. Der Weg der Pauschalvergütung ermöglicht als ein Teil einer Kette verschiedener Ansätze, einen fairen Interessensausgleich zwischen Vergütungs- und Zugangsmöglichkeiten zu entsprechenden Inhalten, sowohl für die NutzerInnen als auch für die UrheberInnen.

Den Weg der immer stärkeren Repression lehnen wir entschieden ab. Unser Ziel ist es, auch durch eine verbesserte Stellung und somit einer Stärkung der UrheberInnen in den Verhandlungsprozessen, eine angemessenere Vergütung als heute zu ermöglichen.

Leider stelle ich häufig fest, dass viele UrheberInnen Angst vor Veränderung haben, obwohl sie selber Kritik an der Komplexität des Urheberrechts und dessen Durchsetzung üben. Deshalb müssen Veränderungen in einem breiten Dialog mit allen Beteiligten, UrheberInnen wie NutzerInnen, vorbereitet werden. Abwehrkämpfe aus Schützengräben heraus helfen da wenig – genauso wenig wie Verbalradikalität und gegenseitige Unterstellungen.

Category
Tags

Comments are closed

Archive