Die grüne Bundestagsfraktion hat, nachdem wir bereits unseren Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz und unseren Gesetzesentwurf für die Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern („Whistleblowern“) online diskutiert haben lassen (ausführliche Blogbeiträge dazu findet ihr hier und hier), gerade das nächste Online-Diskussionsprojekt gestartet.

Bereits seit Jahrzehnten beschäftigt sich die grüne Bundestagsfraktion mit direkter Demokratie und einer verbesserten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern an politischen Prozessen. Wir haben eine Vielzahl von parlamentarischen Initiativen zur Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene eingebracht, die bisher leider die erforderliche 2/3-Mehrheit im Bundestag nie erreicht haben. Nun wollen wir einen neuen Anlauf starten.

In den vergangenen Jahrzehnten ist viel passiert: Bürgerinnen und Bürger fordern immer stärker Beteiligung an staatlichen Vorhaben ein, mischen sich bestens informiert in politische Prozesse ein, wollen eine bürgernahe Planung z.B. von Verkehrsprojekten. Wir konnten die Ergebnisse von Volksabstimmungen in anderen Staaten beobachten. Auch in einzelnen Bundesländern haben wir vielfältige Erfahrungen gesammelt, ganz aktuell bei der Volksabstimmung in Baden-Württemberg. Fast immer war der Prozess ein Gewinn für die Demokratie, auch wenn das Ergebnis nicht immer nach unserem Geschmack war. Aber: Es gibt auch einzelne sehr bedrückende Erfahrungen, wie z.B. die Volksabstimmung zum Minarett-Verbot in der Schweiz oder zum Verbot von Homosexuellen-Ehen in Bundesstaaten der USA.

Über die Jahre haben sich die Kommunikationsformen erheblich verändert. Durch das Internet sind neue Informations- und Partizipationsmöglichkeiten entstanden. Auch die europäische Dimension direkter Demokratie tritt immer mehr in den Blick. Aktuell stellt die Finanzkrise neue Fragen an parlamentarische wie direktdemokratische Verfahren. Wie die Volksgesetzgebung für das 21. Jahrhundert auf Bundesebene ausgestaltet werden soll, wollen wir gemeinsam mit Euch diskutieren. Wir stellen unseren Gesetzentwurf online zur Diskussion und haben fünf Fragen für ein Update entwickelt. Wir freuen uns auf Eure Beiträge zur Weiterentwicklung unseres Gesetzesentwurfs.

Mit dem Gesetzentwurf verbinden sich fünf wichtige Zukunftsfragen:

1. Wie können wir direktdemokratische Elemente sinnvoll in Planungsverfahren integrieren?

2. Unter welchen Umständen soll die Möglichkeit einer Volksinitiative/eines Volksentscheids über ein verfassungsänderndes Gesetz gegeben sein?

3. Unter welchen Umständen soll die Möglichkeit einer Volksinitiative/eines Volksentscheids über die Änderung der EU-Verträge gegeben sein?

4. Wie gehen wir mit Volksinitiativen/Volksentscheiden um, die Diskriminierung zum Ziel haben, gegen Grund- und Menschenrechte oder tragende Grundwerte der Verfassung verstoßen (Stichwort: „Minarettverbot“, Verbot von gleichgeschlechtlichen Ehen)?

5. Wie können wir bei Zulassung finanzwirksamer Volksinitiativen sicherstellen, dass es nicht zu Finanzdefiziten kommt, die die Stabilität Deutschlands gefährden?

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