Am 30.11.2011 hat die die Grüne Bundestagsfraktion im Bundestag ein öffentliches Fachgespräch zum Schutz von Whistleblowern veranstaltet und mit zahlreichen Gästen über unseren Grünen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern diskutiert, den wir derzeit online zur Diskussion gestellt haben. Hier findet Ihr einen ausführlichen Blogbeitrag. Hier berichten wir von den Ergebnissen des Fachgesprächs. Ziel des öffentlichen Expertengesprächs war die kritische Prüfung unseres ausdifferenzierten Gesetzesentwurf durch verschiedene Fachleute sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger. Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft, von Verbände, der Praxis und Betroffene folgten unserer Einladung. Der Großteil der Sachverständigen sah Bedarf für eine gesetzliche Regelung und begrüßte den Regelungsvorschlag im Grundsatz. An bestimmten Passagen wurden zum Teil sehr konkrete Verbesserungsvorschläge eingebracht. Hierüber haben wir uns sehr gefreut.

„Die Splitter, die wir haben, reichen nicht aus. Aus Gründen der Transparenz und der Rechtssicherheit ist ein Gesetzentwurf nötig.“, sagte Prof. Jens Schubert von ver.di.  Er hielt die Reichweite des Gesetzentwurfs für vernünftig. Es werde nicht gleich zu Denunziantentum kommen. Man solle stattdessen von Zivilcourage sprechen. Prof. Ulrich Preis von der Universität Köln unterstützte das Anliegen ebenfalls, hielt aber die Ausgestaltung im Einzelnen teils für zu weitgehend.

Unterstützung gab es auch von einem Vertreter der Rechtsprechung. Ein Vorsitzender Richter des Landesarbeitsgerichts Berlin meldete sich mit dem Statement: „Es macht Sinn, das ins Gesetz zu schreiben. Man könnte zwar alles über § 612a BGB machen. Aber wir haben es nicht gemacht! Dass wir uns vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zeigen lassen müssen, wie eine grundrechtliche Abwägung geht, hat einen gewissen Peinlichkeitsfaktor.“

Lob bekam insbesondere die Regelung zur Neuverteilung der Beweislast, die einen deutlichen Fortschritt gegenüber der geltenden Rechtslage darstelle. Auch das gestufte System von zulässigen Meldemöglichkeiten (interne Klärung, externe Stelle, Öffentlichkeit) fand viel Zustimmung. Mit einem Blick nach Großbritannien zeigte Dr. Jens Düsel, dass dort schon ein ähnliches Modell besteht, das im Grundsatz funktioniert. „Grundsätzlich geht es treppenartig – drei Stufen, aber man muss nicht in jedem Fall alle Stufen nehmen.“

Überprüfungsbedarf zeigte sich insbesondere noch bei den Regelungen für den öffentlichen Dienst. Hier schlug Günter Schönwald vom dbb Beamtenbund und Tarifunion unter anderem eine Anlaufstelle nach dem Modell des Wehrbeauftragten vor. Hier wie in anderen Bereichen sieht auch Guido Strack vom Whistleblower Netzwerk Nachbesserungsbedarf. Er drängte auf eine umfassendere Regelung, sah aber auch viele positive Aspekte. Daneben  verwies er auf kulturelle Akzeptanz als Voraussetzung von Whistleblowing. Einzig der BDA-Vertreter Roland Wolf bestritt den Bedarf für eine gesetzliche Regelung.

Ingrid Hönlinger MdB, Obfrau im Rechtsausschuss, die die Diskussion moderierte, dankte allen Beteiligten und lud herzlich zur weiteren Teilnahme an der Online-Diskussion des Gesetzentwurfs ein. Diese wird bis mindestens Ende 2011 fortgesetzt. Der überarbeitete Gesetzentwurf soll dann Anfang 2012 in den Bundestag eingebracht werden.

Hintergrund:
Missstände in Unternehmen oder Institutionen werden in vielen Fällen erst durch Hinweise einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (sogenannter „Whistleblowern“) aufgedeckt. Oft besteht ein großes öffentliches Interesse an diesen Informationen, zu denen nur ein begrenzter Personenkreis Zugang hat, so im Pflegebereich oder bei der Aufdeckung von Lebensmittelskandalen. Dennoch drohen Beschäftigten, die solche Missstände publik machen, häufig arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen. Hierdurch entsteht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Gewissenskonflikt, der durch die gesetzliche Verankerung des Whistleblower-Schutzes aufgelöst werden kann.

In einigen Staaten gibt es bereits Schutzvorschriften. Auch auf internationaler Ebene wird der Schutz von Whistleblowern gefordert: Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte hat Deutschland vor kurzem wegen der Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt. In dem Antikorruptions-Aktionsplan der G20-Staaten hat sich auch die Bundesregierung zum Schutz von Whistleblowern bekannt und angekündigt, bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblower-Schutz zu erlassen.

Als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen reagieren wir auf dieses Schutzbedürfnis. Bereits in unserem Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz (auch diesen Gesetzentwurf haben wir bereits online diskutieren lassen, womit wir sehr positive Erfahrungen gemacht haben) einen entsprechenden Passus aufgenommen. In Kürze werden wir eine eigene Gesetzesvorlage zur Verbesserung des Schutzes von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern in den Bundestag einbringen, die Änderungen sowohl im Arbeits- als auch im Beamtenrecht vorsieht.

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