2009 hat der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Bernd Neumann, ein Positionspapier zum Thema „Sicherung des Filmerbes“ vorgelegt. Darin wird u.a. auf die Notwendigkeit eingegangen, eine „Pflichthinterlegung“ für Filme durch eine Änderung im Archivgesetz (als Pflichtregistrierung) effizienter zu machen.

Diese Änderung im Archivgesetz hat seitdem auf sich warten lassen. Sie wäre aber notwendig, um überhaupt zu erfassen, welche Filme durch welche Fördermittel wann produziert werden. Bislang sind die Initiativen, die Bestände des deutschen Films zu erfassen und vor allem: zugänglich zu machen, nicht gebündelt und vor allem nicht nachhaltig finanziell gefördert. Eine Langzeitarchivierung etwa von Digitalfilm ist u.a. auch wegen der notwendigen kontinuierlichen Migration der Daten sehr kostspielig.

Auch die mit der Digitalisierung und Archivierung verbundene Problematik der Rechteklärung (verwaiste Werke etc.) haben wir –  mit Blick auf den anstehenden 3. Korb – zum Anlass genommen, das Thema Archivierung und Digitalisierung des Filmerbes im Kultur-und Medienausschuss wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Wir wollen wissen, wie deutsche Filme besser und nachhaltiger archiviert und der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden können – insbesondere, wenn sie mit öffentlichen Mitteln gefördert sind.

Die öffentliche Anhörung findet am morgigen Mittwoch, 9.11. um 16:30 im Ausschuss für Kultur und Medien (Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus E.300) statt. Zuständige Berichterstatterin der Grünen in Claudia Roth.

Leider ist die Anmeldefrist für die Anhörung bereits verstrichen. Die Anhörung wird jedoch live im Parlamentskanal gestreamt. Die Stellungnahmen der Anwesenden und weiterer Experten aus dem Film- und Archivbereich werden nach der Anhörung hier veröffentlicht. Wir werden sie an dieser Stelle verlinken.

Hier der Hinweis auf den für die Anhörung erarbeiteten Fragenkatalog und eine Übersicht der eingeladenen Experten.

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