Das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber stehen in enger und keineswegs spannungsfreier Beziehung: Stärkt das Gericht die Rechte des Gesetzgebers, vor allem gegenüber der Regierung, ist der Gesetzgeber erfreut. Hebt das Gericht Gesetze auf, die der Gesetzgeber beschlossen hat, wie es zuletzt mehrfach der Fakl war, ist er verärgert. Macht das Gericht dem Gesetzgeber konkrete Vorgaben für ein Gesetz, ist er einerseits dankbar, weil er damit verfassungsrechtlich sicheren Boden unter den Füßen hat. Andererseits sieht er sich in seinem politischen Gestaltungsspielraum eingeschränkt. In jüngerer Zeit hat sich gezeigt, dass rasante politische Entwicklungen, z.B. in der Europa-, Außen- und Verteidigungspolitik, immer häufiger kurzfristige Entscheidungen von Regierung und Parlament verlangen. Wie kann unter diesen Rahmenbedingungen die Beziehung zwischen dem Bundesverfassungsgericht, das im September dieses Jahres sein 60jähriges Jubiläum beging, und dem Gesetzgeber lebendig weiterentwickelt werden?

U.a. auch diese Fragen stand heute im Fokus einer im Rahmen der vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages organisierten Vortragsveranstaltung zum Thema „Das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber“.

Nach einer Einführung in die Thematik durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Norbert Lammert, referierte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle. Anschließend folgte ein moderiertes Podiumsgespräch zwischen den beiden Präsidenten. An dieser Stelle dokumentieren wir die interessante Diskussion zwischen den beiden Präsidenten.

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