Im Februar 2011 wurde bei Demonstrationen in Dresden wegen des Verdachts auf die Begehung von Straftaten ermittelt. Den Ermittlungsbehörden wurden dabei im Rahmen von Funkzellenabfragen über eine Million Datensätze von Handynutzerinnen und -nutzern übermittelt. Das betraf DemonstrantInnen ebenso wie AnwohnerInnen, JournalistInnen wie PolitikerInnen.

Die allermeisten dieser Daten stammten von unbeteiligten Dritten, gegen die sich die Ermittlungen zu keinem Zeitpunkt richteten. Der sächsische Datenschutzbeauftragte hat daher die Praxis der Polizeidirektion Dresden, des Landeskriminalamts sowie der Staatsanwaltschaft Dresden zu Recht beanstandet, weil ihre Ermittlungen „weit über das Ziel hinaus“ schossen.

Auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion (wir hatten auf gruen-digital darüber in einem Gastbeitrag vom rechtspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion, Jerzy Montag berichtet) hat die Bundesregierung geantwortet, dass sie wegen der Vorfälle in Dresden keinen gesetzlichen Änderungsbedarf sehe. Wir Grüne sehen das anders und wollen künftigem Missbrauch auch einen gesetzlichen Riegel vorschieben. Funkzellenabfragen müssen rechtsstaatlich und bürgerrechtskonform begrenzt werden.

Der grüne Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zu einer rechtsstaatlichen und bürgerrechtskonformen Ausgestaltung der Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme“ sieht daher zum einen vor, die materielle Eingriffsschwelle anzuheben: Der Einsatz soll künftig auf schwere Straftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung beschränkt sein. Auch wollen wir die richterliche Begründungspflicht ausweiten und präzisieren, vergleichbar wie jetzt bereits bei der DNA-Analyse.

Die Ermittlungsergebnisse sollen künftig auch an den anordnenden Richter rückgekoppelt und der Richtervorbehalt erweitert werden – auch für Fälle der Datenübermittlung in andere Strafverfahren oder zur Gefahrenabwehr. Zudem sehen wir die Vervollständigung statistischer Unterlagen vor: Mitzuteilen sind künftig auch die Zahlen der nicht-individualisierten Funkzellenabfragen und die Anzahl der betroffenen Unbeteiligten in den entsprechenden Verfahren.

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