Von Seiten des Chaos Computer Clubs ist am 8. Oktober die Analyse einer staatlich eingesetzten Überwachungssoftware veröffentlicht worden. Der sogenannte Staatstrojaner verfügt über umfangreiche grundrechtswidrige Ausspähfunktionen. Die grüne Bundestagsfraktion fordert einen sofortigen Stopp des Einsatzes und eine lückenlose Aufklärung über Herkunft und Anwendungen des Programms.

Die grüne Bundestagsfraktion setzt sich für eine möglichst umgehende und  umfassende  Aufklärung der Vorwürfe ein. Bislang ist die Informationspraxis des Bundes und der Landesregierungen absolut  unzureichend. Daher haben wir heute im Bundestag Berichte der Bundesregierung sowohl im Rechts- als auch im Innenausschuss beantragt. Die Verantwortlichen von Innenministerium und Bundeskriminalamt müssen schnellstmöglich in den Ausschüssen Rede und Antwort stehen.

Darüber hinaus werden die Grünen in den Bundesländern Anfragen stellen, um zu klären, wo der Trojaner tatsächlich überall zum Einsatz kommt und wer die Programme entworfen hat. Die bayrische Landtagsfraktion der Grünen hat 2011 bereits mehrfach unbefriedigende Antworten hinsichtlich rechtswidriger Computerüberwachung durch das Landeskriminalamt erhalten. Durch die Anfragen der Landtagsabgeordneten Susanna Tausendfreund ist bekannt geworden, dass unter Berufung auf die Strafprozessordnung durch das LKA Bildschirmfotos und Internettelefonie ausgespäht worden sind (Bayrischer Landtag, Drucksachen Nr. 16/8125 und 16/8747).

Gerade angesichts der Bedrohung der Bürgerinnen und Bürgerinnen durch gezielte staatliche Überwachung von Computern hat das Bundesverfassungsgericht 2008 ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme geschaffen. Die heimliche Infiltration informationstechnischer Systeme, z.B. durch eingeschmuggelte Trojaner, ist allenfalls dann zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Dazu gehören „Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der  Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des  Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.“  (BVerfG 1 BvR 370/07, Urteil vom 27. Februar 2008)

Für den Einsatz von Computerprogrammen zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) durch Ermittlungsbehörden haben das Verfassungsgericht sehr hohe Hürden gesetzt, darunter die richterliche Anordnung. Diese muss vorliegen, bevor ein Abhören von Telefonaten, die über das Internet mittels Voice-over-IP-Technologie und Anwendungen wie Skype getätigt werden, überhaupt erfolgen kann. 2008 wurden zudem Versprechungen gemacht, dass jede Software individuell für den jeweiligen Einsatz vorbereitet wird – auch die bayrische Landesregierung hatte gegenüber der grünen Landtagsfraktion beteuert, dass eine intensive Qualitätssicherung der Software eines Privatanbieters durch das LKA stattfindet.

Aus der ausführlichen Analyse zweier dem Chaos Computer Club (CCC) zugespielten Programme geht hervor, dass der nun öffentlich gewordene Staatstrojaner weitaus mehr Funktionen aufweist, als für eine Quellen-TKÜ nötig sind. Diese werden sogar, offenbar in Kenntnis der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, gezielt verborgen. So kann die Spionagesoftware über das Internet auf Windows-Systemen weitere Programme nachladen und ferngesteuert zur Ausführung bringen. Eine Erweiterbarkeit auf das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie Manipulieren von Dateien scheint von Anfang an vorgesehen worden zu sein. Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff ist möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrofon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen wird, so dass z.B. regelmäßig Fotos des Bildschirms während der Nutzung erstellt werden.

Die deutsche Rechtsordnung wird zudem gezielt dadurch umgangen, dass sich der Kontrollserver in einem US-amerikanischen Rechenzentrum im Columbus, Ohio befindet.  Offenbar entspricht die Software keinesfalls modernen sicherheitstechnischen Anforderungen, wie der CCC festgestellt hat: Die Fremdsteuerung des Rechners findet unverschlüsselt statt, so dass der Trojaner ein sperrangelweites Sicherheitsloch für weitere bösartige Anwendungen auf den entsprechender Rechner aufreißt. Die Malware stellt nicht nur einen Angriff auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dar, sondern ist darüber hinaus noch fahrlässig programmiert.

Der Einsatz der fraglichen Software muss in Bund und Ländern sofort gestoppt werden. Es  ist weder aus politischer noch verfassungsrechtlicher Sicht hinnehmbar, dass das heimliche Ausspähen von  Computern unter der Hand schrittweise ausgeweitet wird. Mit dem  Ausspionieren aller Vorgänge auf einem privaten Computer, das offenkundig nicht nur den Sicherheitsbehörden, sondern potenziell auch Dritten  möglich ist, findet ein massiver Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Privat- und Intimsphäre statt.

Die grüne Bundestagsfraktion stellt sich dem entschieden entgegen: Die Auswüchse der technischen Überwachung müssen zurückgedrängt, verbriefte Bürgerrechte gestärkt und nicht schrittweise durch die tägliche Überwachungspraxis weiter abgebaut werden. Wir bedanken uns bei den Hackerinnen und Hackern des Chaos Computer Club für die umfassende Aufarbeitung, die zum wiederholten Male die digitalen Verfehlungen des Staates an den Tag gebracht hat.

Die Humanistische Union kündigte bereits eine Musterklagen gegen Online-Trojaner an.

Noch immer tröpfeln neue Informationen beinahe minütlich ein. Wir versuchen, Euch auch weiterhin bestmöglich auf dem Laufenden zu halten.

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