Das deutsche Urheberrecht steht erneut vor einer großen Reform, dem so genannten 3. Korb. Nahezu alle Beteiligten sind sich einig, dass großer Handlungsbedarf besteht. Naturgemäß wird dieser jedoch – je nach Interessenlage – an unterschiedlichen Stellen gesehen. Unter der Rubrik „Meinungen zum Urheberrecht“ werden diese unterschiedlichen Einschätzungen nun bei iRights.info veröffentlicht. Hier dokumentiere ich meinen kurzen Gastbeitrag. Wie immer freue ich mich über Kommentare und Anregungen.

„Even the good become pirates in a world where the rules seem absurd“, schrieb Lawrence Lessig in “Remix”. Er verdeutlicht damit, dass rechtliche Regelungen immer auch ein Spiegel der gesellschaftlichen Wertungen sind und von diesen getragen werden müssen.

Das Deutsche Urheberrecht steht vor einer technologischen Herausforderung. Es bedarf einer neuen sorgfältigen Ausbalancierung der verschiedenen Interessen. Digitalisierung und Internet ermöglichen es immer mehr, Wissen, Information und Kultur zu teilen. Hier gilt es zu verhindern, dass urheberrechtliche Regelungen an Akzeptanz verlieren, weil sie nicht mehr nachvollziehbar, restriktiv und repressiv sind.

Technologischen Herausforderungen steht das Urheberrecht nicht zum ersten Mal gegenüber. So fand man in Deutschland auch in den 60er Jahren gesellschaftliche Antworten auf die Erfindung des Kassettenrecorders und andere Vervielfältigungs- und Speichergeräte, indem eine Speichermedienabgabe eingeführt wurde. Diese trägt bis zum heutigen Tag erfolgreich zur Vergütung von UrheberInnen bei und verdeutlicht, wie überflüssig Diskussionen um Sperr- und Warnhinweise sind.

Ein Rechtssystem, dass alle Interessen adäquat auszugleichen in der Lage ist, erfordert besonders im Zeitalter der Digitalisierung kreative Lösungen. Das bestehende Urheberrecht ist geprägt von halbherzigen Versuchen des Interessenausgleichs. Hier gilt es diese Ansätze konsequent zu durchdenken und gegebenenfalls mit neuen Ideen zu verbessern und weiter zu entwickeln.

Schutzfristen, die geeignet sind, mehrere Generationen von der Teilhabe an kulturellen Werken auszuschließen, dienen einem gewünschten und fairen Interessenausgleich sicherlich nicht. Auch Exklusivitätsverhältnisse in Bezug auf wissenschaftliche Ergebnisse fördern nicht den Diskurs um Know-How sondern begründen Monopolrechte. Es sollte daher vielmehr über einen adäquaten Interessenausgleich zwischen Verwertern und Urhebern und einen Ausgleich der Vertragsasymmetrien nachgedacht werden. Allein die Frage zu stellen, wie Immaterialgüterrechte durchgesetzt werden können, ist zu kurz gegriffen.

Hier gilt es, die Realität der Wissens- und Kreativgesellschaft im Auge zu behalten. Wir brauchen eine Stärkung der Urheberinnen und Urheber und damit auch eine Stärkung unseres kulturellen Lebens.

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