Ein Gastbeitrag von Jerzy Montag, MdB.

Die entsetzlichen Anschläge vom 11. September jähren sich 2011 zum zehnten Mal. Grund genug, kritisch-bilanzierend zurück zu blicken. An drei Beispielen, der Vorratsdatenspeicherung (I.), der Pressefreiheit (II.) und der Evaluierung der Sicherheitsgesetze (III.) will ich aufzeigen, wie wir Grünen uns eine moderne und rechtstaatliche Prävention und Strafverfolgung vorstellen, die sich stärker als bisher an den Bürgerrechten orientiert.

I. Keine Vorratsdatenspeicherungen

Nach den Terroranschlägen auf Züge bei Madrid am 11.03.2004 reagierte die EU mit einem Vorschlag zur Speicherung sämtlicher anfallender Verbindungsdaten der Telekommunikation aller Bürgerinnen und Bürger Europas auf Vorrat, um diese bei Bedarf den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen zu können (RL 2006/24/EG). Diese anlass- und maßlose Speicherung der Kommunikationsdaten greift tief in die Privatsphäre und in die Grund- und Menschenrechte aller europäischen Bürger ein. Sie macht sie potentiell alle zu Objekten staatlicher Ermittlungsbehörden, obwohl gegen sie zum Zeitpunkt der Datenerhebung keinerlei Vorwurf einer strafbaren oder sonst wie gefährlichen Handlung erhoben wird. Damit ist Schluss mit der _Überzeugung und dem Recht, dass sich jeder die Polizei und die Geheimdienste auf Abstand und vom Halse halten kann, wenn er/sie sich völlig rechtstreu verhält.

Trotzdem hat das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 586/08) eine solche Bevorratung sämtlicher Verbindungsdaten der Telekommunikation nicht schlichtweg als mit der Verfassung unvereinbar angesehen. Wer darin einen Freifahrtschein sieht, der übersieht sowohl die juristischen Bauchschmerzen als auch die extrem hohen Datenschutzhürden des Verfassungsgerichts: Die Speicherung dürfe »nicht als Vorbild« für weitere vorsorgliche anlasslose Datensammlungen dienen und liege mit der Speicherdauer von sechs Monaten an der »verfassungsrechtlichen Obergrenze«. Die Daten dürfen nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden. Und die konkrete gesetzliche Ausgestaltung genügte zudem nicht den hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit und war daher im Ergebnis verfassungswidrig.

Darüber hinaus erklärte das Gericht es übrigens zur »verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland«, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger nicht total erfasst und registriert werden dürfe – hier appelliert das Gericht sogar an die Identitätsverantwortung der Bundestagsabgeordneten, also an die Verantwortung, sich notfalls auch gegen europäische Vorgaben zu stellen, wenn sie den Identitätskern unseres demokratischen Rechtsstaats verletzen. Dieser Verantwortung stellen wir uns.

Wir sehen – hier in der Konsequenz auch im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht und genau so wie die frühere Mitklägerin gegen die Vorratsdatenspeicherung und heutige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger – die Speicherung der Kommunikationsdaten als den Beginn einer Totalerfassung und insofern als einen Bruch mit der verfassungsrechtlichen Identität Deutschlands. Die Ermittlungsbehörden, aber auch der Deutsche Richterbund verlangen eine Umsetzung nach Maßgabe des Verfassungsgerichts, während Bürgerrechtsorganisationen die Abschaffung der Richtlinie fordern.

In der Koalition stehen sich die Ministerien der Justiz und des Inneren unversöhnlich gegenüber. Der Vorschlag, eine nur siebentägige Bevorratung mit einem sog. quick freeze, wie z. B. in den USA üblich, zu verbinden, wird diskutiert.

Und die Europäische Kommission evaluiert die Europäische Richtlinie. Dies muss, nachdem die Europäische Menschenrechtscharta Teil der Europäischen Verträge geworden ist, auch auf die Verträglichkeit mit Europäischen Grundrechten geschehen. Das weitere Schicksal einer totalen Bevorratung von Verbindungsdaten der Telekommunikation in Europa ist ungewiss.

Es ist klar, dass die Ermittlungsbehörden im digitalen Netz vor neuen Herausforderungen stehen, denen sie erfolgreich begegnen müssen. Bislang sind aber keine Ermittlungsdefizite belegt, die einen Paradigmenwechsel in der Strafverfolgung provozieren könnten. Die Aufklärungsquoten bei Straftaten im und durch das Internet sind überaus hoch.

Wir Grünen fordern deshalb, allen Vorratsdatenspeicherungen energisch entgegenzutreten und auf eine vollständige Aufhebung der Europäischen Richtlinie hinzuwirken (BT-Drs. 17/1168).

II. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht

Medienangehörige sind immer wieder einer problematischen Ermittlungspraxis ausgesetzt. Dies belegen dokumentierte Fälle und bekannt gewordene Gerichtsverfahren.

So wird versucht – so geschehen im Cicero-Verfahren – Verantwortliche für die Verletzung von Dienstgeheimnissen über den Umweg zu überführen und mögliche Informanten der Presse zu finden, indem gegen Medienangehörige wegen eines Beihilfe- oder Anstiftungsvorwurfs ermittelt wird, wobei sich der Vorwurf ausschließlich auf die Tatsache der – straflosen – Veröffentlichung von Geheimnissen beschränkt. Darin liegt ein ernster Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit, der geeignet ist, Journalisten in ihrer Arbeit zu behindern und sie einzuschüchtern. Der Schutz der Pressefreiheit verlangt nach klaren und durchgreifenden Lösungen. Wir Grüne haben daher vorgeschlagen, die Beihilfe oder Anstiftung zum Geheimnisverrat durch Medienangehörige, die sich lediglich in der Veröffentlichung selbst erschöpft, straffrei zu erklären. Nur auf diese Weise wird der Schutz der Pressefreiheit und insbesondere der Quellen- und Informantenschutz gewährleistet (BT-Drs. 17/3989).

III. Überprüfung der Sicherheitsgesetze – Kriterien einheitlich regeln, Unabhängigkeit wahren

Zehn Jahre nach den Anschlägen vom 11.09.2001 können wir festhalten, dass der Plan islamistischer Terrorgruppen, aus Terroranschlägen gegen westliche Demokratien einen mörderischen Kampf der Kulturen zwischen dem Islam und dem Westen zu machen, nicht aufgegangen ist. Wir können hoffen und unseren tätigen Beitrag dazu leisten, dass in vielen arabischen Staaten, Tunesien, Ägypten, Libyen und anderen, nicht die islamistischen Kräfte, sondern zivilgesellschaftliche demokratische Bewegungen erstarken.

Die Bedrohung durch den Terrorismus nehmen wir Grüne ebenso ernst wie die Herausforderung, ihn zu bekämpfen. Aber wir dürfen in der Wahl unserer Mittel nicht über das Ziel hinausschießen. Strafverfolgung muss rechtstaatlich bleiben. Die deutschen Anti-Terrorgesetze, die unmittelbare Eingriffe in Grundrechte beinhalteten, wurden daher – auf Betreiben der Grünen – zu Recht unter den Vorbehalt einer Evaluierung gestellt.

Aber diese Evaluierung wird nur halbherzig durchgeführt und ihre Ergebnisse werden nicht beachtet. Im Rahmen des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes hat sich die Exekutive selbst evaluiert. Wo erste Ergebnisse vorliegen, werden selbst Gesetze, die seit ihrer Entstehung kein einziges Mal zur Anwendung kamen, nicht aufgehoben. Damit wird das Instrument der Überprüfung von Wirkung und Folgen solcher sehr einschneidender Gesetze konterkariert. Sogar die USA sind da konsequenter: Das US-Repräsentantenhaus hat im Februar 2011 erstmals drei im Rahmen des »Patriot Act« erlassene Gesetze nichtmehr verlängert.

Wir Grüne haben daher gefordert, die auch im Koalitionsvertrag angekündigte Evaluierung von Sicherheitsgesetzen und -behörden endlich ernsthaft in Angriff zu nehmen und mit der Evaluierung ein Expertengremium zu beauftragen, das unter Beteiligung der Opposition vom Deutschen Bundestag benannt wird (BT-Drs. 17/3687).

Der Schutz der Menschen vor Straftaten und Gewalt ist wie der Schutz ihrer Grund- und Menschenrechte eine staatliche Kernaufgabe, der wir Grüne uns stellen. Freiheit und Sicherheit sind aber nur gleichzeitig und zusammen möglich. Sie dürfen nicht länger gegeneinander ausgespielt werden. Wenn unsere Freiheit mit Sicherheit verloren geht, haben wir alle verloren und die Feinde der Freiheit hätten gewonnen. Ermittlungsbehörden und die Gefahrenabwehr sind in einem Rechtsstaat in ihren Mitteln beschränkt. Ja es gibt sogar staatsfreie Bürgerräume, wie ihr intimer Bereich privater Lebensgestaltung. Diese – scheinbare – Schwäche ist aber unser aller Stärke, weil Menschen nicht in Gesellschaften allmächtiger Überwachung leben wollen, in denen sie staatlichen Behörden ausgeliefert sind, sondern in rechtsstaatlichen Demokratien, die ihre Freiheiten über allem achten. Nach diesen Grundüberzeugungen wollen und werden wir Grünen unsere Rechtspolitik heute und in der Zukunft gestalten.

Jerzy Montag ist rechtspolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion.

Dieser Artikel erschien in der Deutschen Richterzeitung, Ausgabe 4/2011 (Inhaltsverzeichnis).

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