Wie Thomas Mike Peters beim Telemedicus berichtet, bestehen die Rundfunkreferenten der Länder auf einer gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz (TKG). Momentan beraten die Ausschüsse des Bundesrats über die am 2. März im Kabinett beschlossene Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Bereits am 28. März hat der Kulturausschuss einen Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen einstimmig verabschiedet. Der endgültige Beschluss des Bundesrats zum Telekommunikationsgesetz wird zum 15. April 2011 erwartet.

Die Änderungswünsche der Länder sind im Detail beim Telemedicus nachzulesen. Entscheidend dabei ist eine Integration der Netzneutralität in das Telekommunikationsgesetz, die über die bisher lediglich möglichen TKG-Regelungen zu Transparenz- und Informationspflicht der Internetprovider deutlich hinausgeht.

Netzneutralität soll dabei als wohldefinierter Regulierungsgrundsatz in den Gesetzestext aufgenommen werden. Zudem soll zukünftig der in Medienfragen zuständige Bundesrat den verbesserten Bestimmungen zu Transparenz- und Informationspflicht explizit zustimmen müssen. Bezüglich der Neutralität in der Übermittlung von Inhalten bestehen auf Länderebene bereits eindeutige rechtliche Vorgaben: In die Übertragung von Inhalten darf laut Rundfunkstaatsvertrag nicht eingegriffen werden:

„Der Anbieter einer Plattform darf ohne Zustimmung des jeweiligen Rundfunkveranstalters dessen Programme und vergleichbare Telemedien inhaltlich und technisch nicht verändern (…). Technische Veränderungen, die ausschließlich einer effizienten Kapazitätsnutzung dienen und die Einhaltung des vereinbarten Qualitätsstandards nicht beeinträchtigen, sind zulässig.“ (§ 52 Absatz 3 RStV, Zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 1. September 2008)

Nachdem sich nach den Landesmedienanstalten auch das ZDF eindeutig für eine gesetzliche Sicherung der Netzneutralität ausgesprochen hat, gehen Schwarz-Gelb langsam die Argumente gegen die vorgelegten Bundestagsanträge von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucksache 17/3688) und der Linken (BT-Drucksache 4843) aus.

Angesichts der Empfehlungen zur Festschreibung der Netzneutralität, welche die Bundesregierung von der selbst eingesetzten Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) erhalten hat, ist die derzeitige Untätigkeit der Bundesregierung ein massives politisches Versäumnis. Sich zur Netzneutralität zu bekennen, fordert mehr als nur ein wachsames Auge. Man muss auch den zweiten Schritt gehen: Sagen, wie man sie konkret sichern will. Diese Botschaft ist im Bundesrat offenbar angekommen.

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