Wir Grünen haben immer darauf verwiesen, dass wir es grundsätzlich richtig finden, von Papier- auf eine Form des elektronischen Übermittlungsverfahrens umzustellen. Dennoch war sehr bald klar: ELENA läuft aus dem Ruder  – sowohl was die zu übermittelnden Daten, als auch was die Kosten des Verfahrens angeht. Beides haben wir bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes beklagt.

Nach massiven öffentlichen Protesten hatte Ministerin von der Leyen nach Einführung des Verfahrens am 1. Januar 2010 lediglich rein kosmetische Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Die massiven datenschutz- und verfassungsrechtlichen Bedenken wurden dadurch nicht ausgeräumt.

So ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Beispiel nach wie vor nicht möglich, Auskunft darüber zu erhalten, welche sie betreffenden Daten und Informationen übermittelt und zentral gespeichert wurden, was allein eklatant gegen die Grundsätze des deutschen Datenschutzrechts und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt.

Aus diesem Grund haben wir Grünen im Februar diesen Jahres in unserem Antrag „ELENA aussetzen und Datenübermittlung strikt begrenzen“ die Aussetzung des Verfahrens und eine grundlegende Überarbeitung der Datensätze gefordert. In meiner Plenar-Rede anlässlich der ersten Lesung unseres Antrags habe ich auf die eklatanten Mängel des ELENA-Verfahrens aufmerksam gemacht.

Vor der Beratung im Ausschuss kündigten die  innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz und der Parlamentarische Geschäftsführer Christian Ahrend  medienwirksam an, ELENA „kippen“ zu wollen. Verwunderlich nur, dass die FDP sich an die eigenen Worte nicht mehr erinnerte und gegen unseren Antrag stimmte, als es im Ausschuss exakt um diese Frage ging.

Obwohl auch Bundeswirtschaftsminister Brüderle – allerdings mit Hinweis auf die Kosten, nicht auf die datenschutzrechlichen Bedenken – in einem Artikel des Nachrichtenmagazins focus angekündigte, ELENA auf unbestimmte Zeit aussetzen zu wollen und sogar Bundeskanzlerin Merkel eine Überprüfung des Verfahrens forderte, stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD in der 2./3. Lesung vor wenigen Wochen unserem Antrag nicht zu. Das verwundert angesichts der Tatsache, dass er exakt die Forderungen des Ministers und der Kanzlerin zum Inhalt hatte. Stattdessen verteidigten die Abgeordneten von CDU/CSU, FDP und SPD das Projekt im Parlament vehement und offenbarten, wie egal ihnen die massiven verfassungs- und datenschutzrechtlichen bei ELENA sind. Meine Rede hierzu findet Ihr hier.

Vor wenigen Tagen dann die Überraschung: Abermals mit Hinweis auf massiv gestiegene Kosten für die Kommunen, gab das Bundeswirtschaftsministerium bekannt, dass die Testphase von ELENA um 2 Jahre verlängert werden soll.

Die Bundesregierung suggeriert nun, ELENA gestoppt zu haben. Tatsächlich werden jedoch die ab dem 1. Januar 2010 übermittelten Daten auch weiterhin gesammelt und auf Vorrat gespeichert. Die massiven verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen nicht nur fort, sie verstärken sich sogar noch einmal: Die Daten, die noch heute unverändert tagtäglich übermittelt werden, werden nun für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht vor dem Jahr 2014 einsehbar sein.

Die Koalition hätte gut daran getan, über ihren Schatten zu springen und unserem Antrag auf eine tatsächliche Aussetzung des Verfahrens zuzustimmen. Nun werden weiterhin 40 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von den schwarz-gelben Koalitionären im datenschutzrechtlichen Regen stehen gelassen. Das ist ein echtes Armutszeugnis.

Die Bundesregierung muss sofort die Datenübermittlung im Zuge von ELENA stoppen und die bestehenden Datenbestände unverzüglich löschen.

Wann dies geschehen soll, habe ich die Bundesregierung am 23. November 2010 in einer schriftlichen Frage befragt. Sie lautet:

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass es, nachdem die Testphase des ELENA-Verfahrens um zwei Jahre verschoben wurde, als Konsequenz hieraus auch dringend angeraten wäre, die Übermittlung der betreffenden Daten schnellstmöglich auszusetzen und bereits übermittelte Daten zu löschen, um so einen datenschutz- und verfassungsrechtlich untragbaren Zustand, nämlich den, dass einem Auskunftsanspruch der Beschäftigten über die übermittelten Daten nicht vor dem Jahr 2014 nachgekommen werden kann, ein Ende bereitet wird und für wann plant die Bundesregierung  die Aussetzung der Datenübermittlung?

Über die Antwort der Bundesregierung halte ich Euch auf dem Laufenden.

Update vom 2.12.2010:

Hier nun also die – knappe – Antwort der Bundesregierung vom 30. November 2010 auf meine Frage:

„Innerhalb der Bundesregierung findet derzeit eine Prüfung über das weitere Vorgehen zu ELENA statt. Eine Verschiebung des verpflichtenden Datenabrufs macht eine Änderung der gesetzlichen Regelungen zum ELENA-Verfahren erforderlich. Im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens werden die rechtlichen Konsequenzen der Verschiebung des verpflichtenden Datenabrufs zu regeln sein.“

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