Derzeit führen verschiedenen Ausschüsse des Deutschen Bundestages Anhörungen zum Thema Netzsperren durch. Nachdem am 25. Oktober 2010 im Unterausschuss Neue Medien bereits ein Expertengespräch mit Sachverständigen zum Thema „Kampf gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: Technische und organisatorisch Fragen“ stattfand, zieht der (federführende) Rechtsausschuss nun nach.

Die Anhörung findet am
Mittwoch, dem 10. November 2010,
von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
im Jakob-Kaiser-Haus, Raum 1.302

statt.

Die Expertenrunde wird sich in erster Linie mit der juristischen Bewertung des Vorgehens der Bundesregierung in Sachen Zugangserschwerungsgesetz auseinandersetzen und die Frage beleuchten, inwieweit es mit unserer Verfassung zu vereinbaren ist, dass ein im Bundestag ordnungsgemäß verabschiedetes, vom Bundespräsidenten unterschriebenes und im Bundesgesetzblatt veröffentlichtes Gesetz per Ministererlass einfach ausgesetzt bzw. dessen Inhalte teilweise nicht angewendet wird. Auch wird aller Voraussicht nach erneut die Frage, inwieweit die Bundesebene hier überhaupt Gesetzgebungskompetenz besitzt, eine wichtige Rolle spielen.

Als Grundlage der Anhörung dienen die von allen drei Oppositionsfraktionen vorgelegten Anträge bzw. Gesetzesentwürfe. Wenn auch der gewählte juristische Weg teilweise unterschiedlich ist, so verbindet alle Initiativen die gleiche Intention, nämlich das Zugangserschwerungsgesetz und die in ihm implizierten Netzsperren auf verfassungsrechtlich sauberem Weg wieder auszusetzen:

Wie auch die Experten-Anhörung im Unterausschuss Neue Medien, zu der wir ausführlich gebloggt haben, findet die Anhörung im Rechtsausschuss öffentlich statt. Die Tagesordnung (pdf | 221 KB) findet ihr hier. Gäste können sich hier anmelden. Bezüglich der Anmeldung  für Öffentliche Anhörungen gibt es gewisse Formalien, um deren Einhaltung der Bundestag bittet.

Hier die Liste der von den einzelnen Fraktionen benannten Sachverständigen (pdf | 43 KB). Wir Grünen freuen uns sehr, dass es uns gelungen ist, Dominik Boecker als Experten zu gewinnen. Dominik arbeitet seit dessen Gründung im AK Zensur und ist dort Mitglied des juristischen Beratungsteams.

Die Stellungnahmen der einzelnen Sachverständigen trudeln nach und nach beim Ausschusssekretariat ein. Wir aktualisieren sie hier laufend:

Während der Anhörung im Unterausschuss Neue Medien wurde deutlich, dass nur das rigorose Löschen von Seiten mit entsprechenden Inhalten ein Weg sein kann, derartige Inhalte aus dem Netz zu tilgen und eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen.

Wir müssen – so schnell wie irgend möglich – dazu kommen, das Debattieren über Netzsperren, die nun offensichtlich auch langsam auf der europäischer Ebene als nicht zielführend erkannt wurden, sein zu lassen und uns stattdessen einer mehrdimensional angelegten Strategie gegen den sexuellen Missbrauch, der einer späteren Darstellung im Netz immer vorausgeht, zuwenden. Eine solche Strategie vorzulegen, verspricht die Bundesregierung seit Monaten, ohne dass bisher irgendetwas erfolgt wäre.

Wir können es uns nicht länger erlauben, Placebo-Debatten über sich als vollkommen sinnlos – ja sogar kontraproduktiv  – erweisende Netzsperren zu führen. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und zunächst das Zugangserschwerungsgesetz auf verfassungsrechtlich sauberen Weg zurücknehmen. Alle drei Oppositionsfraktionen haben Vorschläge hierzu gemacht.

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