Am 25.10.2010 findet im Unterausschuss Neue Medien des Bundestages ein öffentliches Expertengespräch mit Sachverständigen zum Thema „Kampf gegen Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: Technische und organisatorisch Fragen“ statt, zu dem Ihr Euch hier anmelden könnt. Wir hatten ja bereits ausführlich über die Hintergründe der Anhörung berichtet.

Die jetzige Anhörung beschränkt sich bewusst auf technische und organisatorische Fragen, wodurch sich auch der etwas sperrige Titel begründet. Eine weitere Anhörung, die sich mit den rein juristischen Aspekten auseinander setzen wird, ist im (federführenden)  Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages für den 10.11.2010 angesetzt. Auch diese Anhörung wird nach Auskunft des Ausschusssekretariats öffentlich sein. Auch über die Einzelheiten dieser Anhörung werden wir Euch, sobald nähere Infos hierzu vorliegen, wieder rechtzeitig informieren.

Im Vorfeld der jetzigen Anhörung haben die einzelnen Fraktionen einen gemeinsamen Fragenkatalog, der den Sachverständigen vor der Anhörung zugeleitet wurde, erarbeitet. Da einige Fragen nicht mehr im Fragenkatalog untergekommen sind, hatten die einzelnen Oppositions-Fraktionen vereinbart, neben den Fragen, die während der Anhörung erörtert werden, zusätzlich weitere Fragen direkt an die Bundesregierung zu stellen. Hierfür steht jedem Abgeordneten das parlamentarische Instrument der „schriftlichen Frage“ zur Verfügung, d.h. jede/r Abgeordnete/r kann pro Monat vier Fragen schriftlich an die Bundesregierung richten.

Hier die drei Fragen, die ich in Vorbereitung der Anhörung an die Bundesregierung gerichtet habe:

1) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Intensität von Strafverfolgungsmaßnahmen in Staaten vor, die über eine Sperrinfrastruktur verfügen, im Vergleich zu solchen Ländern, die keine Sperrung vornehmen und lassen sich statistische Aussagen dahingehend treffen, dass die Strafverfolgung mit Sperren zu- bzw. abnimmt?

2) Sind der Bundesregierung die von Fachleuten immer wieder geäußerten Unzulänglichkeiten bezüglich der personellen (z.B. Problem der Beförderungswege) als auch der technischen (z.B. veraltete Bilderkennungssoftware) Ausstattung deutscher Behörden bei der Verfolgung von Straftaten im Sinne von § 184 b StGB bekannt und welche Pläne von Seiten der Bundesregierung gibt es, diese Mängel zu beheben, um so die Strafverfolgung zu effektivieren?

3) Welches Bundesministerium hat welche Zuständigkeit beim Thema Netzsperren und gibt es eine Absprache zwischen dem Bundesministerium des Inneren und dem Bundesministerium für Justiz bezüglich der Zuständigkeit beim Thema Netzsperren (z.B. ein Ministerium auf europäischer zuständig, eines auf deutscher Ebene zuständig o.ä.)?

Während die Intentionen der ersten beiden Fragen klar sein dürften, will ich die Intention der dritten Frage kurz erläutern. Im Vorfeld der jetzigen Anhörung gab es bereits in der Sitzung des Unterausschusses Neue Medien vom 08.07.2010 einen so genannten Sachstandsbericht bezüglich der derzeitigen Lösch-Aktivitäten, den die beiden zuständigen Parlamentarischen Staatssekretäre, Dr. Ole Schröder(Bundesinnenministerim) und Dr. Max Stadler (Bundesjustizministerium), gegeben haben. Während sich die beiden Staatssekretäre also im Juli noch die innerhalb der Koalition nach wie vor anhaltende Uneinigkeit bezüglich des weiteren Vorgehens in der Sache offen vor den Ausschussmitgliedern austrugen und im Grunde – beide im Namen der Bundesregierung – vollkommen konträre Ansichten vertraten, teilte man meinem Büro nun auf Nachfrage mit, dass von Seiten des Bundesjustizministeriums niemand an der jetzigen Anhörung teilnehmen wird. Das ist aus meiner Sicht umso erstaunlicher, als dass es mein Eindruck während der letzten Anhörung war, dass auch der Staatssekretär des BMJ ein großes Interesse daran hatte, die Meinung seines Ministeriums kundtun zu können. Dies ist nun offenbar nicht mehr der Fall. So ist der Tagesordnung der Anhörung zu entnehmen, dass von Seiten der Bundesregierung niemand teilnehmen wird, dafür jedoch der Präsident des  – dem Innenministeriums direkt unterstellten – Bundeskriminalamtes, Herr Ziercke,  seine Sicht der Dinge erläutern wird.

Die auf Mitarbeiterebene getätigte Aussage, man sei für das Thema nicht mehr zuständig und der Verweis auf das während der Anhörung anwesende BKA, macht mich doppelt stutzig. Mir als Abgeordneten ist insgesamt nicht klar, welches Ministerien derzeit für das Thema auf welcher Ebene zuständig ist. Von irgendwie gearteten Absprachen zwischen den Ministerien, zum Beispiel der, dass das Innenministerium ab sofort für die deutsche, das Justizministerium ausschließlich für die europäische Ebene zuständig ist, habe ich ebenfalls nichts gehört. Daher meine schriftliche Nachfrage.

Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich eine derartige Absprache zwischen den Ministerien gibt, d.h. die Bundesjustizministerin auf EU-Ebene – in dem Wissen, dass Netzsperren durchaus durch Mehrheitsbeschlüsse eingeführt werden können, d.h. es auf die einzelne deutsche Stimme gar nicht unbedingt ankäme – ihre Ablehnung zum Ausdruck bringen und so – gesichtswahrend – die Fahne der Sperrgegner hochhalten darf, während der Innenminister in Deutschland in Zusammenspiel mit BKA-Präsident Ziercke weiterhin die Einführung von Netzsperren voran treibt, wäre dies ein Skandal.

Die Bundesregierung gäbe vor, sich auf europäischer Ebene gegen Netzsperren einzusetzen, in Wahrheit würde sie aber stillschweigend zusehen, wie diese über den Umweg Europa auch in Deutschland eingeführt werden. Davon abgesehen, dass sie einem erwiesenermaßen vollkommen untauglichem, für die dringend benötigte verbesserte Strafverfolgung letztlich sogar kontraproduktivem Instrument weiter das Wort reden würde, wäre die Bundesregierung zukünftig auf europäischer Ebene vollkommen unglaubwürdig.

Über die Antwort der Bundesregierung halten wir Euch auf dem Laufenden.

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