Gastbeitrag von Thomas Stadler, den wir als Sachverständigen zur Netzsperren-Anhörung im Unterausschuss Neue Medien eingeladen haben:

Am gestrigen 25.10.2010 habe ich als Sachverständiger für den FoeBud an einer Anhörung des Unterausschusses Neue Medien des Bundestages zum Thema “Kampf gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: technische und organisatorische Fragen” teilgenommen. Meine schriftliche Stellungnahme ist online abrufbar.

Die Fraktionen von Grünen, SPD und Linken haben (jeweils eigene) Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht, die auf eine Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes gerichtet sind. Diese Gesetzesentwürfe werden nunmehr in den Ausschüssen behandelt, zuerst in dem für Neue Medien und anschließend noch im Rechtsausschuss.

In der zweieinhalbstünden Sachverständigenbefragung haben die anwesenden Experten fast einhellig die Ansicht vertreten, dass Netzsperren kein geeignetes Mittel sind, um kinderpornografische Inhalte im Netz zu bekämpfen. Weitgehend einig war man sich auch darüber, dass die Melde- und Löschkonzepte verbesserungsbedürftig sind und die direkte Kontaktaufnahme zu den hostenden Providern den größten Erfolg verspricht. Allein das BKA scheint weiterhin, allerdings nicht mehr mit derselben Vehemenz wie früher, Sperren zu befürworten. Eine gute Zusammenfassung der Anhörung findet sich bei Heise.

Als unbefangener Zuhörer konnte man fast den Eindruck gewinnen, dass eigentlich alle im Bundestag vertretenen Parteien gegen Access-Sperren sind, nachdem selbst der Unionsvertreter MdB Thomas Jarzombek – der m.E. eine sehr konstruktive und kompetente Rolle gespielt hat – durchaus kritisch beim BKA nachgefragt hat und Zweifel erkennen ließ. Das sollte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Zugangserschwerungsgesetz im letzten Jahr mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen worden ist und in der Union nach wie vor eine Mehrheit für das Gesetz existiert.

Die schriftlichen Stellungnahmen aller Sachverständigen sind mittlerweile über den Server des Bundestages abrufbar, die Anhörung soll auch noch in Form eines Wortprotokolls und in voller Länge als Videoaufzeichnung verfügbar gemacht werden.

Crosspost.

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