Wenn man die Seite der Initiative ansteuert, blicken einen große traurige Kinderaugen an. In einer Selbstdarstellung gibt die Initiative an, sie setze sich gegen sexuelle Übergriffe und dokumentierten Kindesmissbrauch ein. Zu diesem Zwecke soll eine kontroverse Richtlinie neu bestärkt und sogar ausgeweitet werden – die Vorratsdatenspeicherung. Die Initiative „fordert Rat und Kommission auf, die Richtlinie 2006/24/EG umzusetzen und ihren Anwendungsbereich auf Suchmaschinen auszudehnen, um schnell und wirksam gegen Kinderpornographie und sexuelle Belästigung im Internet vorgehen zu können“

Hinter der Richtlinie 2006/24/EG verbirgt sich die Vorratsdatenspeicherung, welche das Bundesverfassungsgericht in Deutschland vorerst wegen der Unvereinbarkeit der konkreten Ausgestaltung mit den Grungesetz hat aussetzen lassen. Aber auch in anderen Mitgliedsstaaten regte sich Widerstand gegen die umstrittene Überwachungsmaßnahme. Ungarns Verfassungsgericht machte es den obersten deutschen Richtern vor, indem auch sie die Vorratsdatenspeicherung aufgrund von Verfassungsbedenken stoppten. Der irische High Court beschloss im Mai 2010, die Klage der Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland an den Europäischen Gerichtshof weiterzuleiten.

Augenscheinlich stößt die Richtlinie somit auf viel Unmut, nicht nur aus der Ecke der Bürgerrechtsorganisationen, sondern auch von Seiten der europäischen Richter. Anstatt die Entscheidung nun abzuwarten, will die Direktive 29 nun eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinen erreichen. Die Betreiber von Suchmaschinen wären bei einer Umsetzung des Vorhabens zukünftig dazu gezwungen, Suchanfragen zu speichern – was einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger bedeuten würde. Zur Debatte steht eine Speicherung der Suchanfragen für einen Zeitraum von zwei Jahren.

Betreiber von anonymisierten Suchmaschinen wie Ixquick, ausgezeichnet mit dem European Privacy Seal, zeigen sich mehr als besorgt über die neuesten Entwicklungen in Brüssel. „Seit bekannt ist, wie Google, Yahoo und Bing mit den Daten von Nutzerinnen umgehen und diese auch langfristig sichern, wurde dieser Schritt der EU gegen Ixquick und den US Ableger Startpage vorbereitet.“, zeigt sich Beens, CEO von Ixquick überzeugt. „Wir haben hart daran gearbeitet, eine Datenschutzsuchmaschine wie Ixquick, die den eigentlichen Vorgaben der EU zum Thema Datenschutz entspricht, umzusetzen. Dies geschah in Übereinkunft mit Artikel 29 der Arbeitsgruppe „Datenschutz“.“, heißt es weiter in der Pressemitteilung von Ixquick.

Mit dem Kampf gegen Missbrauch hat die langfristige Speicherung hochsensibler Suchanfragen der gesamten Bevölkerung wenig zu tun. Mit dem großgeschribenen Schlagworten „Sexual Harassment“ „Child Pornography“ und „Paedophilia“ wir aggressiv um die Stimmen der Parlamentarier geworben. Bürgerrechtsorganisationen wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung halten dies für eine unlautere Methode um eine Ausweitung staatlicher Überwachung des Internets zu erreichen. Sie rufen daher dazu auf, die Parlamentarier zu informieren, was sie da eigentlich unterzeichnen, wenn sie zu tief in die traurigen Kinderaugen auf der Startseite von smile29 unterschreiben. Einige haben ihre Unterschrift bereits zurückgezogen. Bleibt zu hoffen, dass genug reflektierte Abgeordnete ihrem Beispiel folgen – und sich informieren.

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