Die gerade vorgelegten Ergebnisse der Verhandlungen der Kommission mit den USA
über ein Abkommen zum Austausch von Finanztransaktionsdaten zur Terrorismusbekämpfung (SWIFT) sind enttäuschend. Kommissarin Malmström kehrt mit nahezu leeren Händen aus Washington zurück. Was von ihr als Erfolg präsentiert wird, ist in Wirklichkeit ein Rückschlag auf dem Weg zu mehr Sensibilität Europas im Umgang mit Privatsphäre und informationeller Selbstbestimmung. (hier zu auch der Blog-Eintrag von Jan Philipp Albrecht)

Die Vorratsdatenspeicherung von Kontodaten Tausender EU-Bürgerinnen und Bürger in den USA für insgesamt fünf Jahre ist unverhältnismäßig lang. Die Vorgaben für die Begrenzung der übermittelten Datenpakete sind bei Weitem nicht ausreichend, um den grundrechtlichen Vorgaben der Normenbestimmtheit und der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen. Und mit EUROPOL als Kontrollstelle des Datenaustausches wird der Bock zum Gärtner gemacht: EUROPOL verfolgt mit der eigenen Auswertung von
Finanztransaktionsdaten primär polizeiliche Zwecke. Sie ist als Hüterin eines primär die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger betreffenden Abkommens schlicht untauglich.

Notwendige, auch international abgestimmte Maßnahmen der Terrorabwehr sind kein Anlass, zentrale rechtsstaatliche Grundsätze über Bord zu werfen! Wir appellieren an die Abgeordneten des Europaparlamentes, erneut gegen das bürgerrechtlich nicht akzeptable SWIFT-Abkommen zusammen zu stehen. Ziel muss es sein, das Abkommen in seiner heutigen Ausgestaltung erneut zu stoppen! Die FDP erhält eine zweite Chance, sich im Falle SWIFT für die Bürgerrechte zu entscheiden.

Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, dem Abkommen in dieser Form nicht zuzustimmen.

Category
Tags

Comments are closed

Archive