Am 14.6. begann die Enquete mit ihrer inhaltlichen Arbeit und näherte sich in einer öffentlichen Sitzung (Die Videos der Sitzung findet ihr hier) dem Thema „Netzneutralität“ an.

Neben den Themen Urheberrecht und Datenschutz ist Netzneutralität eine der drei ersten Anliegen, mit denen sich die Enquete Kommision in einer Arbeitsgruppe auseinander setzt. Für die Beschäftigung mit der Thematik war eine vorausgehende, gemeinsame Begriffsdefinition unerlässlich, um den Arbeitsgegenstand klar abzugrenzen und im Anschluss hieran auf die Problempunkte einzugehen. Die Diskussion verlief sehr konstruktiv und auch atmosphärisch war viel von dem Willen zu spüren, gemeinsam den Problemen auf den Grund zu gehen und mögliche Lösungen zu suchen. Den Sachstand der Diskussion findet ihr hier.

Unser Sachverständiger Markus Beckedahl definierte Netzneutralität wie folgt: „Ein neutrales Netz beinhaltet einen diskriminierungsfreien Internetzugang, ungeachtet von Empfänger und Adressaten und unabhängig von den Inhalten.“ Gleichzeitig bemängelte Markus, dass sich die bisherige Netzneutralitätsdebatte zu wenig der NutzerInnen-Perspektive widmet.

Markus gab zu bedenken, dass die Diskussion um diese Perspektive ergänzt werden müsste und arbeitete während seines kurzen Vortrags heraus, dass grundsätzlich drei unterschiedliche Adressaten von etwaigen Regelungen zur Netzneutralität betroffen sind:

–        Die Nutzerinnen und Nutzer selbst, die das Netz erst mit Leben füllen

–        Die Telekommunikationsanbieter, die neue Geschäftsmodelle aufstellen

–        Die Kommunikationsanbieter (Medien, Blogger, Soziale Netzwerke)

Auch für uns Grüne bedeutet Netzneutralität die gänzlich neutrale Datenübermittlung, dass nämlich kein Datenpaket – sei es ein besonderes Video oder ein Musiktitel – bevorzugt oder nachrangig behandelt wird. Aus unserer Sicht ist im Rahmen der weiteren Debatte in der eingerichteten Enquete-Arbeitsgruppe Netzneutralität daher zu prüfen, inwieweit es Sinn macht, den Grundsatz der Netzneutralität als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge gesetzlich festzuschreiben, um so eine Diskriminierung bestimmter Inhalte von vornherein auszuschließen.

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